Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik ist wichtiger als die Einhaltung von mitunter veralteten DIN-Vorschriften!
Auswertung des Fachbeitrages der Zeitschrift „Beratende Ingenieure“
DIN-Normen und anerkannte Regeln der Technik
RA Sabine von Berchem
Beratende Ingenieure, Nr. 4, Seite 47, April 2001
Auszug:
DIN-Normen
- sind keine gesetzlichen Regelungen
- sind private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter
- können anerkannte Regeln der Technik wiedergeben, aber auch hinter ihnen zurückbleiben
Daraus folgt:
Da diese Regelungen nicht gesetzlich verbindlich sind, kann ein Bauwerk auch dann mangelhaft errichtet sein, wenn sämtliche DIN-Normen eingehalten wurden.
Ein Werk ist nur dann mangelfrei, wenn es den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Sie gelten in der VOB/B und im BGB.
Definition a.a.R.d.T.:
Technische Vorschrift, die
- nach wissenschaftlichen Erkenntnissen unanfechtbar sein muß
- sich in der Praxis bewährt hat
Fazit:
Jeder Planer sollte die von ihm verwendeten DIN-Normen einer eingehenden Prüfung unterziehen, ob diese noch den anerkannten Regeln der Technik entsprechen.
Ggf. Bauherrn informieren und Entscheidung vorbereiten!
Kommentar von Uwe Halbach:
Gemäß VOB/B und BGB gelten die a.a.R.d.T.
Nach der neuen Rechtslage (6. WHG-Novelle – http://dezentrales-abwasser.de/Recht/novelle.htm ) gibt es jedoch (?) keine a.a.R.d.T. mehr.
Bedeutet das nun, daß es im allgemeinen Baurecht die a.a.R.d.T. noch gibt.
Im Wasserrecht jedoch wurden sie zum Stand der Technik befördert.
Werdau (Sachsen), den 23.04.01