Fachgebiet: Wasserversorgung
Bestallungsgebiet: Abwasserbeseitigung
Leistungsform
- Gerichtsgutachten
- Parteigutachten
- Privatgutachten
- Konsultationen
Fachgebiet mit geprüfter besonderer Fachkunde: Abwasserbeseitigung
Interdisziplinäre Gutachten
Aufgaben der Abwasserbeseitigung oder der Wasserwirtschaft betreffen selten nur ein Fachgebiet.
Die Bewertung z. B. einer Abwassergebühr kann deshalb die Zusammenarbeit mehrerer Sachverständige erfordern, so z. B.:
- Kommunalwirtschaftler
- Wasserwirtschaftler
- Verwaltungsrechtler
In diesem Fall kann ich interdisziplinäre Gutachten anbieten, wobei kommunalwirtschaftliche Bewertungen bei Bedarf in der Regel sachverständige Mitarbeiter meines Institutes für Wasserwirtschaft Halbach übernehmen.
Ggf. erforderliche verwaltunsgrechtliche Bewertungen überlasse ich erfahrenen Juristen.
Interdisziplinäre Gutachten aus meinem Hause betrafen nicht ausschließlich Beitrags- oder Gebührenkalkulationen. So waren auch folgende Konstellationen häufig:
- Abwasserbeseitigung und Korrosion
- Abwasserbeseitigung und Hydrologie
- Abwasserbeseitigung und Bodenmechanik
Sachgebiet lt. IHK-Sachverständigenverzeichnis:
„7950 Wasserversorgung und Abwässer
Die vorliegende Sachgebietseinteilung soll dazu beitragen, dass bei der öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen eine möglichst einheitliche Abgrenzung der einzelnen Fachbereiche für Trink-, Brauch- und Abwasser zugrunde gelegt wird. Diese einheitliche Sachgebietsbezeichnung vermeidet Missverständnisse hinsichtlich der Fachkompetenz des einzelnen Sachverständigen und erleichtert deren Auswahl. Bei der Abgrenzung der einzelnen Sachgebiete ist eine Aufsplitterung in kleine und kleinste Spezialgebiete vermieden worden. Bei der Komplexität der im Trink-, Brauch- und Abwasserbereich auftretenden Schadensfälle müssten sonst – selbst bei wertmäßig geringfügigen Schäden – mehrere Sachverständige hinzugezogen werden. Damit würde die Einschaltung von Sachverständigen ungerechtfertigt verteuert. Die Sachgebietseinteilung sieht deshalb ein allgemeines Sachgebiet „Trinkwasser“ und „Brauch- und Abwasser“ vor. Dabei ist zu beachten, dass der Sachverständige, der für diese allgemeinen Sachgebiete öffentlich bestellt und vereidigt ist, über eine hinreichende Sachkunde sowohl bezüglich des Wissens eines Naturwissenschaftlers als auch eines Ingenieurs verfügen muss. Hierauf muss bei der fachlichen Überprüfung vor der öffentlichen Bestellung und Vereidigung geachtet werden. Andererseits muss der für die Sachgebiete „Trinkwasser“ und „Brauch- und Abwasser“ öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in allen Fällen kritisch prüfen und erkennen, ob für einzelne Beweisfragen die Hinzuziehung eines Spezialisten, der für einen Teilbereich besonders bestellt ist, erforderlich ist. „