Die richtige Formulierung der Beweisschlüsse kann den Prozessverlauf günstig beeinflussen

Formulierung der Beweisbeschlüsse

Formulierung des Antrags durch Parteien
Die sachlich – logische – strategische Formulierung des Beweisbeschlusses ist eine sehr wichtige Voraussetzung für Prozesserfolg!!!

Methodische Beispiele:
Variante 1: Allgemeine Prüfung

Der Sachverständige soll zu folgenden Fragen Beweis erheben:

1. Berücksichtigt die Planung der Kläranlage der Klägerin den Stand der Technik?
2. Ist die Planung der Kläranlage der Klägerin mängelfrei?
3. Ist die Planung der Kläranlage der Klägerin vollständig?

Vorteil:
wenn es keinen Parteigutachter gibt.

Nachteil:
Risiko, dass der Gerichtssachverständige sich nicht auf die Schwerpunkte konzentriert, die der Partei „unter den Nägeln“ brennen.

Variante 2: Spezifische Prüfung

Beispiel:
Die Beklagte wählte für die Bemessung des Nachklärbeckens einen Parallelplattenabscheider.

Der Sachverständige soll zu folgenden Fragen Beweis erheben:

1. Ist es so, dass in kommunalen Kläranlagen grundsätzlich mit Blähschlamm gerechnet werden muss?
2. Ist Blähschlamm ein extrem leichter Schlamm?
3. Ist es so, dass Blähschlamm sich in konventionellen Nachklärbecken schlecht absetzt?
4. Ist es so, dass bei Parallelplattenabscheidern die Hangabtriebskraft der Schlammflocke größer sein muss, als die Reibungskraft auf der Parallelplatte?
5. Ist es so, dass die Hangabtriebskraft neben der Plattenneigung insbesondere vom Gewicht der Belebtschlammflocke bestimmt wird?
6. Ist es so, dass bei geringem Gewicht einer Blähschlammflocke damit zu rechnen ist, dass die Nachklärung mit Parallelplattenabscheider versagen kann und damit die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass erhebliche Schlammmengen in das Gewässer gespült werden?
7. Ist insofern festzustellen, dass der Einsatz von Parallelplattenabscheidern gegenüber konventionellen Nachklärbecken bei kommunalen Abwässern ein erheblich größeres Risiko darstellt?
8. Birgt insofern die Planung ein vermeidbares Risiko?

Wenn derartige spezielle Beweisbeschlüsse gestellt werden, dann ist darauf zu achten, dass der Gerichtssachverständige nicht „ausbricht“!

Nachteil:
Risiko, dass der Gerichtssachverständige „ausbricht“, d.h. nicht, nicht genau genug oder abweichend auf die Beweisbeschlüsse antwortet, daher aufpassen, dass der Gerichtssachverständige beim Thema bleibt!Rechtzeitig reagieren!

Variante 3

Kombination aus Variante 1 und Variante 2