Beweissicherung mittels Parteigutachten
Ziele der Parteigutachten sind u.a.:
- Mängelfeststellung
- Mängelanalysen (Ursachenforschung)
- Mängelbewertung
- Beweiserleichterung
- Formulierung der Beweisanträge
Wenn ein Parteigutachten von der Gegenseite abgelehnt wird (Regelfall), dann wird meistens der Parteigutachter als sachverständiger Zeuge vernommen.
Aber:
Die Anwesenheit der Gegenseite zur Beweissicherung kann zu Vorteilen führen.
Insofern ist ein solides Parteigutachten dienlich, wenn die Mängel sofort beseitigt werden müssen.
Die Beweissicherung durch Parteigutachten ist nachrangig der Beweissicherung