Unkonkreter Planungsvertrag

zur Beachtung! Unkonkreter Planungsvertrag In dem Ingenieurvertrag über die Planung der Abwasseranlage der „***siedlung“ bis Anschluß der **** Straße wurde vereinbart, daß die Baumaßnahmen bzw. die Planung dem wasserrechtlichen Verfahren unterliegt; die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für Ingenieurleistungen in der Ausgabe 1986 (AVB-ING) gelten; die HOAI in der Fassung vom 1.1.1991 gilt und die Bestimmungen über den […]