Auszüge aus eigenen Gutachten.
Beweisbeschluß
Es soll ein Sachverständigengutachten bzgl. der Bauleistungen der Antragsgegnerin, betreffend das Wohngebiet „****“ in ***, Landkreis ***, eingeholt werden, insbesondere darüber,
„ob die Hausanschlußstellen ganz oder teilweise mehr als 2 m unter der jeweiligen Erdoberfläche liegen und ob diese Verlegung gegebenenfalls notwendig ist und den Regeln der Technik entspricht sowie, ob sich dadurch für die Antragsteller gegebenenfalls in bezug auf die jeweiligen Hausanschlüsse Mehrkosten ergeben?“
Lösung
Die Verlegung der Hausanschlußleitungen ganz oder teilweise mehr als 2 m unter der jeweiligen Erdoberfläche entspricht den a.a.R.d.T. (heute Stand der Technik).
Ebenso entspricht aber auch die Verlegung der Hausanschlußleitungen weniger als 2 m unter der jeweiligen Erdoberfläche den a.a.R.d.T., sofern die Leitung unter der ortsüblichen Frosttiefe liegt.
Die Beantwortung der Frage, welche Lösung notwendig ist, ist abhängig von Voruntersuchungen über die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der jeweiligen Lösung.
Nachweise der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit einer planerischen Lösung werden in aller Regel nach Variantenerörterung im Ergebnis der Vorplanung gefällt und vom Bauherrn bestätigt. (Vergleiche § 55 HOAI, abwassertechnische Fachliteratur und ATV-Regelwerk.)
Grundsätzlich ist mit Mehrkosten zu rechnen, wenn Kanalisationen tiefer gelegt werden.
Nach Diagramm **, Seite + betragen die Nettobaukosten für einen Kanal 150 DM, in 2 m Tiefe etwa 290 DM/m.
In 4 m Tiefe sind es 600 DM/m. Die spezifischen Kosten haben sich gut verdoppelt.
Für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sind Variantenuntersuchungen vorzugsweise nach den Kostenvergleichsrechnungen der LAWA oder hier besser nach Nutzwert-Kostenanalysen Voraussetzung, wobei der Bauherr die Vorzugsvariante bestätigen sollte.
Die Tiefenlage des Kanals ist teilweise auch abhängig von den abverlangten Prämissen des Bauherrn.
Wenn grundsätzlich Abwasserhauspumpstationen ausgeschlossen werden sollen, dann wird bei ungünstigen Geländerverhältnissen die Abwasserableitung u. U. äußerst aufwendig.
Es gibt aber auch Lösungen, bei denen nur einige Häuser Hauspumpstationen erhalten, während die übrigen im freien Gefälle entwässert werden.
Grundsätzlich sind nachvollziehbare Abwägungen zwischen Kosten und Nutzen der jeweiligen Varianten erforderlich.
Darüber, wie ein Bebauungsgebiet zweckmäßig zu entwässern ist, gibt es umfangreiche Fachliteratur [3] oder eine neuere Ausgabe von [4].
Es sind im Rahmen der Vorplanung zahlreiche Einflußfaktoren zu analysieren und zu prüfen, wenn beurteilt werden soll, ob eine Entwässerungslösung notwendig ist.
So könnte man beispielsweise eine Entscheidung herbeiführen, ob denn jede Stichstraße tatsächlich einen tiefen Regenwasserkanal benötigt, oder ob es auch möglich ist, das Regenwasser eines kleinen Einzugsgebietes in der Straßenrinne oberirdisch ablaufen zu lassen (vergleiche hierzu Anlage ***).