Beweissicherung mittels Parteigutachten

Dipl.-Ing. (FH) Uwe Halbach | Beweisbeschlüsse, Gerichtsgutachten, Mängelbewertung
30. Oktober 2009 um 14:20 Uhr

Ziele der Parteigutachten sind u.a.:

  • Mängelfeststellung
  • Mängelanalysen (Ursachenforschung)
  • Mängelbewertung
  • Beweiserleichterung
  • Formulierung der Beweisanträge

Wenn ein Parteigutachten von der Gegenseite abgelehnt wird (Regelfall), dann wird meistens der Parteigutachter als sachverständiger Zeuge vernommen.

Aber:

Die Anwesenheit der Gegenseite zur Beweissicherung kann zu Vorteilen führen.

Insofern ist ein solides Parteigutachten dienlich, wenn die Mängel sofort beseitigt werden müssen.

Die Beweissicherung durch Parteigutachten ist nachrangig der Beweissicherung durch Gerichtssachverständige.

Was sind überhaupt Parteigutachten?

Primär gelten für das Gericht Feststellungen des gerichtlich beauftragten ö.b.u.v. Sachverständigen.

Parteigutachten werden von nur einer Partei anstatt des Gerichts in Auftrag gegeben. Parteigutachten sind keine Beweismittel, aber das Gericht und der Gerichtssachverständige muss sich mit dem Parteigutachten kritisch auseinandersetzen! Das Parteigutachten kann in einem Prozess bei Gericht Verwertung finden, wenn beide Parteien zustimmen

Parteigutachten dienen der Beweiserleichterung und der fachlich korrekten Formulierung der Beweisanträge!

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