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Beweissicherung mittels Parteigutachten

By Dipl.-Ing. (FH) Uwe Halbach | Beweisbeschlüsse, Gerichtsgutachten, Mängelbewertung

Ziele der Parteigutachten sind u.a.: Mängelfeststellung Mängelanalysen (Ursachenforschung) Mängelbewertung Beweiserleichterung Formulierung der Beweisanträge Wenn ein Parteigutachten von der Gegenseite abgelehnt wird (Regelfall), dann wird meistens der Parteigutachter als sachverständiger Zeuge vernommen. Aber: Die Anwesenheit der Gegenseite zur Beweissicherung kann zu Vorteilen führen. Insofern ist ein solides Parteigutachten dienlich, wenn die Mängel sofort beseitigt werden müssen. [&hellip