Wohl unstrittige Anknüpfungsfakten nach Thoma, R. und Goetz, D. : Dichtheitsprüfungen (DP) an in Betrieb befindlichen GEA werden gemäß [5] durchgeführt. Anlagen zur Ableitung von häuslichem Abwasser oder Mischwasser dürfen als dicht bewertet werden, wenn bei einer OI keine sichtbaren Schäden und Fremdwassereintritte festgestellt werden. Ist eine OI nicht durchführbar oder wird sie als nicht […]