Erfahrungssätze ein problematisches Beweismittel

„Erfahrungssätze machen genau besehen ausschließlich Aussagen über bekannte Tatsachen. Auf Erfahrungssätze gestützte Schlüsse auf unbekannte Tatsachen (Induktionsschlüsse) sind eigentlich nicht zulässig, denn ein unbekanntes Einzelereignis kann früher gemachten Erfahrungen immer zuwiderlaufen .“
Siehe hierzu: Erfahrungssatz