{"id":1961,"date":"2010-02-24T18:02:35","date_gmt":"2010-02-24T17:02:35","guid":{"rendered":"http:\/\/www.institut-halbach.de\/?p=1961"},"modified":"2010-02-24T18:02:35","modified_gmt":"2010-02-24T17:02:35","slug":"pruefung-einer-planung-auf-vollstaendigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/2010\/02\/24\/pruefung-einer-planung-auf-vollstaendigkeit\/","title":{"rendered":"Pr\u00fcfung einer Planung auf Vollst\u00e4ndigkeit"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.institut-halbach.de\/2010\/02\/grundsaetzliche-hinweise-zur-homepage-www-gerichtsgutachten-de\/\">zur Beachtung!<\/a><\/p>\n<p><strong>Pr\u00fcfung einer Planung auf Vollst\u00e4ndigkeit<\/p>\n<p>Die Bewertung auf Vollst\u00e4ndigkeit der Planung hatte den Charakter einer Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung.<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige pr\u00fcfte nicht im einzelnen, ob nicht m\u00f6glicherweise z. B. ein Pr\u00fcfprotokoll fehlt.<\/p>\n<p>Zum maximalen Inhalt und Umfang einer Kanalplanung war zum Zeitpunkt der Planung das Arbeitsblatt A 101 vom Januar 1992 [18] der Abwassertechnischen Vereinigung e.V. g\u00fcltig.<\/p>\n<p>Eine Anpassung dieses Arbeitsblattes wurde mit der DIN EN 752 &#8222;Entw\u00e4sserungssysteme au\u00dferhalb von Geb\u00e4uden&#8220; erforderlich, wobei Gliederung, Inhalt und Umfang des momentan g\u00fcltigen Merkblattes [25] kaum vom inzwischen ung\u00fcltigen Arbeitsblatt abweichen.<br \/>\n<strong><br \/>\nAbwassertechnische Anforderungen bei Pr\u00fcfung auf Vollst\u00e4ndigkeit<\/strong><\/p>\n<p>Aufgrund der erheblichen und zahlreichen Abweichungen der abwassertechnischen Anforderungen an eine Planung nach [18] kommt der Sachverst\u00e4ndige insgesamt zu der Auffassung, da\u00df die Planung der Kl\u00e4gerin nicht vollst\u00e4ndig ist.<\/p>\n<p>Als gravierenden Vollst\u00e4ndigkeitsmangel wertet der Sachverst\u00e4ndige, da\u00df in der vorgelegten Planung &#8211; oder in Vorstufen der Kl\u00e4gerin &#8211; keine Dokumentationen, Beweise oder Nachweise \u00fcblicher ingenieurtechnischer Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Variantenbetrachtungen enthalten sind.<\/p>\n<p>Damit ist nicht bewiesen, ob die geplante L\u00f6sung f\u00fcr die Beklagte tats\u00e4chlich zweckm\u00e4\u00dfig und wirtschaftlich ist.<\/p>\n<p>Diese Anforderungen des \u00a7 55 HOAI und der a.a.R.d.T. der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Wirtschaftlichkeit mu\u00df eine komplexe Planung erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Die Planung ist in diesem relevanten Punkt nicht pr\u00fcff\u00e4hig.<\/p>\n<p>Eine Ursache der teilweise nicht pr\u00fcff\u00e4higen Planung d\u00fcrfte nach Meinung des Sachverst\u00e4ndigen in der unkonkreten und unverbindlichen planerischen Aufgabenstellung im Ingenieurvertrag sowie im Nichterf\u00fcllen der Grundleistungen der Vorplanung liegen.<\/p>\n<p>Es wurde also keine separate Vorplanung vorgelegt.<\/p>\n<p>Die vom Sachverst\u00e4ndigen beanstandeten Vollst\u00e4ndigkeitsm\u00e4ngel sind normalerweise Grundleistungen einer Vorplanung und h\u00e4tten im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitspr\u00fcfung der Vorplanung erkannt werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Weitere Ursachen und wer die Ursachen gesetzt hat, da\u00df die Planung schlie\u00dflich teilweise nicht pr\u00fcff\u00e4hig ist, wurde vom Sachverst\u00e4ndigen nicht untersucht.<\/p>\n<p>Der \u00dcbertrag und die Auswertung der Ergebnisse der hydraulischen Berechnung in das Kartenmaterial (Lagepl\u00e4ne und L\u00e4ngsschnitte) fehlen.<\/p>\n<p>Wichtige Regendaten, deren Auswahl und Sicherheit im Erl\u00e4uterungsbericht zu er\u00f6rtern sind, fehlen dort.<\/p>\n<p>Teilweise sind die Daten in den Ausdr\u00fccken des Kanalnetzberechnungsprogrammes zu finden.<\/p>\n<p>Dem Leser bleibt es zu oft \u00fcberlassen, die Bewertung der Ergebnisse selbst vorzunehmen.<\/p>\n<p>Die Bewertung ist aber eine Grundleistung der Kl\u00e4gerin nach \u00a7 55 HOAI.<\/p>\n<p>Bei den Berechnungen fehlen oft die &#8222;Antworts\u00e4tze&#8220; oder \u00fcberhaupt eine begleitende Beschreibung.<\/p>\n<p>Insgesamt h\u00e4tte ein ersch\u00f6pfender Erl\u00e4uterungsbericht die Begutachtung wesentlich erleichtert. Der Sachverst\u00e4ndige war manchmal gezwungen, sich verschiedene Dinge selbst &#8222;zusammenzureimen&#8220;.<\/p>\n<p>Anforderungen der HOAI bei Pr\u00fcfung auf Vollst\u00e4ndigkeit<\/p>\n<p>Die Bewertung der Vollst\u00e4ndigkeit nach den 66 HOAI-Anforderungen erfolgte insofern auch nach Vermutungen des Sachverst\u00e4ndigen, wenn keine Anzeichen daf\u00fcr vorlagen, da\u00df die Leistung nicht erbracht und von den Parteien auch nicht im einzelnen bestritten wurde.<\/p>\n<p>Es war nicht m\u00f6glich, jede einzelne Anforderung tiefsch\u00fcrfend zu beweisen, ob sie nun erbracht wurde und wenn nicht, in welchem Umfang sie dann erbracht wurde.<\/p>\n<p>Die Bewertungen, sofern kein ausdr\u00fccklicher Mangel deklariert und begr\u00fcndet wurde, haben mehr den Charakter einer Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung!<\/p>\n<p>Es sind nicht alle Leistungsanforderungen der HOAI oder auch des ATV grunds\u00e4tzlich im Detail beweisbar, es sei denn, man war w\u00e4hrend der T\u00e4tigkeit dabei und konnte eine Beweissicherung vornehmen.Die Ergebnisse der Bewertung sind im einzelnen der Anlage **** zu entnehmen.<\/p>\n<p>Dadurch, da\u00df die Wirtschaftlichkeit und Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der Planung nicht pr\u00fcff\u00e4hig ist, hat die Planung eben diese M\u00e4ngel. Das sind die wichtigsten M\u00e4ngel von zentraler Bedeutung. Die teilweise Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit folgt aus dem Fehlen der Grundleistungen:<\/p>\n<ul>\n<li> Untersuchen von L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten mit ihren Einfl\u00fcssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckm\u00e4\u00dfigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltvertr\u00e4glichkeit<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Erarbeiten eines Planungskonzepts einschlie\u00dflich Untersuchung der alternativen L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beitr\u00e4ge anderer an der Planung fachlich Beteiligter.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die grunds\u00e4tzliche Bewertung der Planung ist nur dann korrekt, wenn die Wirtschaftlichkeit und Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der Planung erreicht wurde, trotzdem diesbez\u00fcgliche Nachweise der Kl\u00e4gerin unterblieben.<\/p>\n<p><strong>Vollst\u00e4ndigkeit &#8211; HOAI- Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n<p>Die Wirtschaftlichkeit und Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der Planung ist nicht pr\u00fcff\u00e4hig.<\/p>\n<p>Damit hat die Planung eben diese M\u00e4ngel.<\/p>\n<p>Das sind die wichtigsten M\u00e4ngel.<\/p>\n<p>Die teilweise Pr\u00fcfungsunf\u00e4higkeit folgt aus dem Fehlen der Grundleistungen nach \u00a7 55 der HOAI:<\/p>\n<ul>\n<li> Untersuchen von L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten mit ihren Einfl\u00fcssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckm\u00e4\u00dfigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltvertr\u00e4glichkeit<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Erarbeiten eines Planungskonzepts einschlie\u00dflich Untersuchung der alternativen L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beitr\u00e4ge anderer an der Planung fachlich Beteiligter<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Planung ist damit au\u00dferdem nicht vollst\u00e4ndig.<\/p>\n<p>Der Nachweis der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Wirtschaftlichkeit, die vollst\u00e4ndige Pr\u00fcfungsm\u00f6glichkeit sowie die Bewertung der Grundlagen und Ergebnisse ist bei dieser Planung von zentraler Bedeutung.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zur Beachtung! Pr\u00fcfung einer Planung auf Vollst\u00e4ndigkeit Die Bewertung auf Vollst\u00e4ndigkeit der Planung hatte den Charakter einer Plausibilit\u00e4tspr\u00fcfung. Der Sachverst\u00e4ndige pr\u00fcfte nicht im einzelnen, ob nicht m\u00f6glicherweise z. B. ein Pr\u00fcfprotokoll fehlt. 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