{"id":1959,"date":"2010-02-24T18:00:07","date_gmt":"2010-02-24T17:00:07","guid":{"rendered":"http:\/\/www.institut-halbach.de\/?p=1959"},"modified":"2010-02-24T18:00:07","modified_gmt":"2010-02-24T17:00:07","slug":"fehlende-variantenuntersuchungen-als-risiko-fuer-den-planer-und-bauherrn","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/2010\/02\/24\/fehlende-variantenuntersuchungen-als-risiko-fuer-den-planer-und-bauherrn\/","title":{"rendered":"Fehlende Variantenuntersuchungen als Risiko f\u00fcr den Planer und Bauherrn"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.institut-halbach.de\/2010\/02\/grundsaetzliche-hinweise-zur-homepage-www-gerichtsgutachten-de\/\">zur Beachtung!<\/a><\/p>\n<p><strong>Fehlende Variantenuntersuchungen als Risiko f\u00fcr den Planer und Bauherrn<\/p>\n<p>Stichworte<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li> Finanzierungsrisiko<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Notwendigkeit von Variantenuntersuchungen im Rahmen von Vorplanungen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Vorentwurf &#8222;\u00fcberspringen&#8220;<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Fehlende Zweckm\u00e4\u00dfigkeits- und Wirtschaftlichkeitsnachweise als Mangel<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige vermi\u00dft Nachweise \u00fcber die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Planung.<\/p>\n<p>Derartige Nachweise geh\u00f6ren nach Auffassung des Sachverst\u00e4ndigen zu den wichtigsten Anforderungen an eine komplexe Tiefbauplanung \u00fcberhaupt, vergleichbar mit der Notwendigkeit der Einholung eines Baugrundgutachtens oder eines statischen Nachweises \u00fcber die Sicherheit eines Bauwerkes.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Komplexe und aufwendige<\/span> Tiefbauplanungen sind in ihren technischen und wirtschaftlichen Konsequenzen nicht mit einem Blick \u00fcberschaubar.<\/p>\n<p>Die vorliegende Planung [4] ist bei einer f\u00fcr erforderlich gehaltenen Investitionssumme in H\u00f6he von mehreren Mio DM durchaus als komplex und aufwendig zu bewerten.<\/p>\n<p>Wenn bei derartigen Gr\u00f6\u00dfenordnungen keine Nachweise der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Wirtschaftlichkeit vorliegen, d.h. dokumentiert und nach M\u00f6glichkeit auch verteidigt werden, dann verursacht dieser Mangel ein betr\u00e4chtliches Risiko, welches darin besteht, da\u00df nicht rechtzeitig erkannt werden kann, ob die Planung und damit die entsprechende Investition \u00fcber Zweckm\u00e4\u00dfigkeits- und Wirtschaftlichkeitsm\u00e4ngel verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>Es ist dem Sachverst\u00e4ndigen nicht m\u00f6glich, ohne eigene umfangreiche Zweckm\u00e4\u00dfigkeits- und Wirtschaftlichkeitsvergleiche einen Beweis zu f\u00fchren.<\/p>\n<p>Derartige Nachweise werden mit vergleichenden Untersuchungen erbracht.<\/p>\n<p>Auch der vergleichende Charakter ist ein Grund, warum die Konsequenzen und auch die Risiken komplexer und aufwendiger Tiefbauplanungen schwer \u00fcberschaubar sind. Die vergleichenden Methoden setzen voraus, da\u00df wenigstens 2 L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten nach gleichen Anforderungen erarbeitet wurden.<\/p>\n<p>Die Notwendigkeit derartiger Variantenuntersuchungen ergibt sich neben Vernunftsgr\u00fcnden au\u00dferdem aus den Leistungsbildern des \u00a7 55 der HOAI:<\/p>\n<p>&#8222;Erarbeiten eines Planungskonzepts<\/p>\n<ul>\n<li> einschlie\u00dflich Untersuchung der alternativen L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> nach gleichen Anforderungen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> mit zeichnerischer Darstellung und<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Bewertung<\/li>\n<\/ul>\n<p>unter Einarbeitung der Beitr\u00e4ge anderer an der Planung fachlich Beteiligter&#8220; und aus dem Regelwerk der ATV und der Fachliteratur.<\/p>\n<p>Nach den a.a.R.d.T. (einschl\u00e4gige Fachliteratur, [z.B. 13]) sind Variantenuntersuchungen auf jeden Fall erforderlich.<\/p>\n<p>Das Erfordernis von Variantenuntersuchungen zur Ermittlung der zweckm\u00e4\u00dfigsten L\u00f6sung ist in der Fachliteratur ein unstrittiges Thema. F\u00fcr eine Kl\u00e4ranlagenplanung wird beispielsweise u.a. in [26, Seite 237] argumentiert:<\/p>\n<p>&#8222;Die zahlenm\u00e4\u00dfig gro\u00dfen und komplexen Einflu\u00dffaktoren machen h\u00e4ufig systematische Studien erforderlich. In diesen F\u00e4llen wird eine technisch und wirtschaftlich gr\u00fcndliche Planungskonzeption auch die Aufstellung von L\u00f6sungsvarianten f\u00fcr die Bemessung und Gestaltung der Kl\u00e4ranlage einbeziehen. Bei einer solchen Untersuchung sind verfahrensbau- und\/oder maschinentechnische Planungsgrunds\u00e4tze zu variieren. Nur die abschlie\u00dfenden Ergebnisse sollten Bestandteil des Vorentwurfes werden. F\u00fcr Zwischenermittlungen gen\u00fcgt eine konzeptm\u00e4\u00dfige Ausarbeitung.&#8220;<\/p>\n<p>Nun ist eine Kl\u00e4ranlagenplanung keine Kanalplanung. Andererseits wird hier erkannt, da\u00df zahlenm\u00e4\u00dfig gro\u00dfe und komplexe Einflu\u00dffaktoren h\u00e4ufig systematische Studien erforderlich machen. Eine Kanalplanung f\u00fcr eine Siedlung unterliegt zahlenm\u00e4\u00dfig gro\u00dfen und komplexen Einflu\u00dffaktoren.<\/p>\n<p>Es ist ein Erfahrungssatz der Tiefbauplanung, da\u00df Vorplanung, Studien und Variantenuntersuchungen vor der Entwurfsplanung nicht nur die k\u00fcnftige Wirtschaftlichkeit und Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der Investition entscheidend pr\u00e4gen, sondern auch das Investitionsrisiko f\u00fcr den Bauherrn und das Planungsrisiko f\u00fcr den Planer gravierend senken.<\/p>\n<p>Das Erfordernis einer separaten Vorlage der Vorplanung bei dem Entwurf von Kanalisationen wird in [13, Seite 424] zwingend vorgeschrieben:<\/p>\n<p>&#8222;Der Vorentwurf ist immer anzufertigen und ist die Grundlage f\u00fcr die weiteren \u00dcberlegungen.&#8220;<\/p>\n<p>Bei dieser Quelle von 1982 handelt es sich um ein Standardwerk (Lehr- und Handbuch der Abwassertechnik).<\/p>\n<p>Dieses Fachbuch erfuhr 1994 als ATV-Handbuch &#8222;Planung der Kanalisation&#8220; eine 4. Auflage [19, Seite 524], wobei der Verfasser des Abschnittes noch die gleiche Auffassung vertritt und o.g. Zitat im Wortlaut immer noch enthalten ist.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige vertritt ebenfalls diese Auffassung, weil die Planung von Entw\u00e4sserungsnetzen zu anspruchsvoll, zu komplex und die finanziellen Konsequenzen f\u00fcr den Bauherrn schwer \u00fcberschaubar sind, als da\u00df man die Vorplanung einfach \u00fcberspringen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Die Vorplanung hat auch die Funktion f\u00fcr den Auftraggeber, sich von den Planungskonsequenzen ein erstes Bild zu machen. Unstrittig ist, da\u00df im Abwasserbereich gerade die Qualit\u00e4t der Vorplanung die sp\u00e4tere Effektivit\u00e4t der Investition in entscheidendem Ma\u00dfe beeinflu\u00dft.<\/p>\n<p>Bei anderen, einfacheren Planungen, mag ein \u00dcberspringen der Vorplanung unproblematischer sein und m\u00f6glicherweise trotzdem die Wirtschaftlichkeit und den Gebrauchswert der Planung gew\u00e4hrleisten. Der Sachverst\u00e4ndige ist aufgrund der komplexen Auswirkungen einer kompletten Kanalisationsplanung f\u00fcr eine Siedlung der Auffassung, da\u00df die Vorplanung eine unabdingbare Voraussetzung f\u00fcr einen ordentlichen und abgestimmten Planungsablauf unter Einbeziehung des Bauherrn ist. Anderenfalls ist die Wahrscheinlichkeit sehr gro\u00df, da\u00df aus dem \u00dcberspringen einer Vorplanung erhebliche Nachteile f\u00fcr den Bauherrn entstehen, weil die Wirtschaftlichkeit der Planung bestritten werden k\u00f6nnte oder weil der Bauherr die Konsequenzen der Planung zu sp\u00e4t \u00fcberblickt.<\/p>\n<p>Mit dem \u00dcberspringen der Vorplanung wurde der Erkenntnisproze\u00df der Beklagten eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>Beim Vorlegen und bei der Abnahme einer Vorplanung ist der Bauherr einmal mehr gezwungen, die planerische Leistung zu werten. Unterbleibt dieser wichtige Dialog, dann hat der Bauherr unwiderruflich eine M\u00f6glichkeit zur Entscheidungspr\u00e4zisierung weniger. Durch das \u00dcberspringen der Vorplanung wird au\u00dferdem der Entscheidungsproze\u00df beim Bauherrn erheblich verz\u00f6gert.<\/p>\n<p>Andererseits wird das Planungsrisiko f\u00fcr den Planer erheblich reduziert, wenn er sich seine Zwischenergebnisse hinreichend h\u00e4ufig vom Bauherrn schriftlich best\u00e4tigen l\u00e4\u00dft. Das wird von den Ingenieurb\u00fcros teilweise praktiziert. Damit besteht lediglich die Gefahr, da\u00df der Bauherr mit nur einer &#8211; und zwar mit der zuletzt vorgelegten &#8211; planerischen Leistung nicht einverstanden ist. Das Risiko wird dann zum gro\u00dfen Teil auf den Bauherrn verlagert, sofern er die Planungsabschnitte nicht sorgf\u00e4ltig und ggf. auch interdisziplin\u00e4r pr\u00fcfen l\u00e4\u00dft.<\/p>\n<p>Die schlie\u00dflich vorgelegte Entwurfsplanung l\u00e4\u00dft dem Beklagten und dem Sachverst\u00e4ndigen nur 2 Alternativen: Die L\u00f6sung zu akzeptieren oder zu verwerfen.<\/p>\n<p>Die Pflicht, grunds\u00e4tzlich mehr als eine L\u00f6sung zu untersuchen, ergibt sich ebenfalls aus den Leistungsbildern des \u00a7 55 der HOAI:<\/p>\n<p>&#8222;Untersuchen von L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten mit ihren Einfl\u00fcssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckm\u00e4\u00dfigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltvertr\u00e4glichkeit.&#8220;<\/p>\n<p>Eine anspruchsvolle Planung hat derartige Untersuchungen zu dokumentieren.<\/p>\n<p>\u00dcbliche Zweckm\u00e4\u00dfigkeits-, Wirtschaftlichkeitsnachweise sind in den Planungen [1-4] nicht dokumentiert.<br \/>\n<strong><br \/>\n&#8222;Eingeschr\u00e4nkte Pr\u00fcff\u00e4higkeit&#8220; &#8211; Ergebnisse &#8211; Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n<p>Insgesamt ist es nicht m\u00f6glich, die Planung [1-4] hinsichtlich ihrer Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Wirtschaftlichkeit zu pr\u00fcfen, weil die dazu erforderlichen Nachweise von der Kl\u00e4gerin nicht gef\u00fchrt wurden.<\/p>\n<p>Bei einer Planung, deren Zweckm\u00e4\u00dfigkeits- und Wirtschaftlichkeitsnachweise fehlen, wird das Investitions- und Finanzierungsrisiko \u00fcber das Investitionsgrundrisiko hinaus unn\u00f6tig erh\u00f6ht. Dies verursacht den Mangel einer vermeidbaren Risikoerh\u00f6hung.<br \/>\nEine Planung, die teilweise nicht pr\u00fcff\u00e4hig ist, ist in allen nicht pr\u00fcff\u00e4higen Punkten mangelhaft. Zum Beispiel kann die Genehmigung aus diesem Grund versagt werden.<\/p>\n<p>Unvollst\u00e4ndig ist die Planung in diesen Punkten au\u00dferdem, weil die notwendigen Nachweise fehlen.<\/p>\n<p>Man erkennt, da\u00df fehlende Zweckm\u00e4\u00dfigkeits- und Wirtschaftlichkeitsnachweise ein ganze Reihe weiterer M\u00e4ngel nach sich ziehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zur Beachtung! Fehlende Variantenuntersuchungen als Risiko f\u00fcr den Planer und Bauherrn Stichworte Finanzierungsrisiko Notwendigkeit von Variantenuntersuchungen im Rahmen von Vorplanungen Vorentwurf &#8222;\u00fcberspringen&#8220; Fehlende Zweckm\u00e4\u00dfigkeits- und Wirtschaftlichkeitsnachweise als Mangel Der Sachverst\u00e4ndige vermi\u00dft Nachweise \u00fcber die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Wirtschaftlichkeit in der Planung. 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