{"id":1953,"date":"2010-02-24T17:42:14","date_gmt":"2010-02-24T16:42:14","guid":{"rendered":"http:\/\/www.institut-halbach.de\/?p=1953"},"modified":"2010-02-24T17:42:14","modified_gmt":"2010-02-24T16:42:14","slug":"ableitung-oberflaechlich-ablaufendes-niederschlagswasser","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/2010\/02\/24\/ableitung-oberflaechlich-ablaufendes-niederschlagswasser\/","title":{"rendered":"Ableitung oberfl\u00e4chlich ablaufendes Niederschlagswasser"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.institut-halbach.de\/2010\/02\/grundsaetzliche-hinweise-zur-homepage-www-gerichtsgutachten-de\/\">zur Beachtung!<\/a><\/p>\n<p><strong>Ableitung oberfl\u00e4chlich          ablaufendes Niederschlagswasser <\/strong><\/p>\n<p><strong>Situation &#8211; Problem<\/strong><\/p>\n<p>Das Grundst\u00fcck des Kl\u00e4gers wurde infolge eines Regenereignisses          von oberfl\u00e4chlich ablaufenden Wasser durchflossen, so dass ein Schaden          entstand.<\/p>\n<p>Das oberfl\u00e4chlich ablaufende Wasser nahm seinen Lauf durch ein          neues Wohngebiet und stammte im Wesentlichen von einem nahen Feld.<\/p>\n<p>Ein weiterer Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer (Beklagte) versuchte sich          gegen diesen Wasserlauf durch eine niedrige Mauer an der Grundst\u00fccksgrenze          gegen die Wassermassen zu sch\u00fctzen.<\/p>\n<p>Gegen diese Mauer klagte nun die Kl\u00e4gerin, da sie bef\u00fcrchtet,          das Wasser k\u00f6nne nun nicht schnell genug abflie\u00dfen und w\u00fcrde          im Falle eines weiteren Regenereignisses den Schaden auf ihrem Grundst\u00fcck          unn\u00f6tig vergr\u00f6\u00dfern.<\/p>\n<p><strong>Auftrag des Gerichtes<\/strong><\/p>\n<p>Es ist Beweis zu erheben, dass durch          den von den Beklagten auf der gemeinsamen Grundst\u00fccksgrenze errichteten          Mauersockel der Abflu\u00df von Oberfl\u00e4chenwasser von dem Grundst\u00fcck          der Kl\u00e4ger behindert wird.<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzliche Hinweise \u00fcber oberfl\u00e4chlich          ablaufendes Niederschlagswasser<\/p>\n<p>Grunds\u00e4tzlich gilt im Bauwesen die Regel, dass sich in jedem Graben,          sei er auch noch so unscheinbar, bei entsprechend starkem Regen Wasser          sammelt und je nach Regenintensit\u00e4t auch abflie\u00dft.<\/p>\n<p>Die Wasserf\u00fchrung und der Schaden, der m\u00f6glicherweise angerichtet          wird, ist abh\u00e4ngig von der Gr\u00f6\u00dfe des jeweiligen Einzugsgebietes          und der Differenz zwischen Niederschlag, Versickerung und Verdunstung          (spielt in diesem Fall praktisch keine Rolle).<\/p>\n<table border=\"1\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"3\" width=\"100%\">\n<tbody>\n<tr>\n<td>\n<div>Wenn also mehr Regen f\u00e4llt, als zur gleichen                Zeit versickern kann, muss der Niederschlag oberirdisch abflie\u00dfen.<\/div>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p>Bei der Einsch\u00e4tzung der Bedeutung des oberirdischen Niederschlages          kann man sich erheblich t\u00e4uschen, da bereits geringe Abflussh\u00f6hen          auf einer hinreichend gro\u00dfen Einzugsfl\u00e4che punktuell enorme          Wassermassen verursachen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Ein Beispiel zur Veranschaulichung:<\/strong><\/p>\n<p>K\u00f6nnen z. B. auf einer Fl\u00e4che von einem Hektar 5 mm Niederschlag          nicht versickern, so \u201estehen\u201c 50 m\u00b3 Regenwasser auf der          Fl\u00e4che. Gelangen diese 50 m\u00b3 infolge einer Fl\u00e4chenneigung          z. B. in 20 Minuten \u201epunktuell\u201c zum Abfluss, so flie\u00dft          diesem Punkt ein Volumenstrom von 150 m\u00b3\/h (ca. 42 l\/s) zu.<\/p>\n<p>Betr\u00e4gt die Grundfl\u00e4che des kl\u00e4gerischen Grundst\u00fccks          beispielsweise 200 m\u00b2 und das fremde Wasser (50 m\u00b3 in diesem          Beispiel) w\u00fcrde nicht abflie\u00dfen k\u00f6nnen, dann steht das          Wasser 25 cm hoch auf dem Grundst\u00fcck.<\/p>\n<p>Nach den Regeln der Technik und der Erfahrung des Sachverst\u00e4ndigen          k\u00f6nnen Wasserstr\u00f6me, die oberirdisch in eine Bebauung hineindr\u00e4ngen,          nicht punktuell von einem Einzelnen bew\u00e4ltigt werden, weil die technischen          Methoden und Mittel eines einzelnen Grundst\u00fcckeigent\u00fcmers in          aller Regel dessen Mittel und M\u00f6glichkeiten bei weitem \u00fcberschreiten          w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Er k\u00f6nnte bestenfalls das Problem nur \u201eweiterreichen\u201c          ohne es grundlegend zu l\u00f6sen.\u00a0Das Verfahren der Wahl sind deshalb          grunds\u00e4tzlich gemeinschaftliche L\u00f6sungen, die in erster Linie          ursachenorientiert und keinesfalls wirkungsorientiert sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Hierzu ein praktisches Beispiel:<\/strong><\/p>\n<p>Die Stadt Sanderleben (Sachsen-Anhalt) befindet sich in einem Talkessel,          der von Feldern umgeben ist.<\/p>\n<p>Dort hat sich historisch ein System von Entw\u00e4sserungsgr\u00e4ben          zum Schutz der Stadt herausgebildet mit Entw\u00e4sserungsrichtung zum          Fluss \u201eWipper\u201c.Dieses System wird von der Stadt gewartet und          in Stand gehalten.<\/p>\n<p><strong>Untersuchungsergebnisse<\/strong><\/p>\n<p>Nach erstem Augenschein, Erfahrung des Sachverst\u00e4ndigen und ankn\u00fcpfend          an die Klageschrift sieht er folgenden Sachverhalt als h\u00f6chstwahrscheinlich          an:<\/p>\n<p>Durch das Wohngebiet der Parteien flie\u00dft schon immer ein \u201eBach\u201c          mit beachtlicher Wasserf\u00fchrung.Das ist bedingt durch die nat\u00fcrliche          Gel\u00e4ndestruktur.<\/p>\n<p>Dieser Bach kommt vom angrenzenden Feld und f\u00fchrt nach Angaben          der Parteien durch das Grundst\u00fcck einer am Prozess (noch) unbeteiligten          Familie, von dieser auf das Grundst\u00fcck der Kl\u00e4ger und schlie\u00dflich          auf das Grundst\u00fcck der Beklagten.<\/p>\n<p>Das besondere, des in der Natur keineswegs seltenen Ph\u00e4nomens,          dem auch der Rechtsstreit zu Grunde liegt, besteht darin, dass der besagte          Bach nur zeitweise Wasser f\u00fchrt und dass genau in dem Bachlauf ungl\u00fccklicherweise          und insbesondere ohne auf die Natur R\u00fccksicht zu nehmen, ein Wohngebiet          errichtet wurde.<\/p>\n<p>Der Bach f\u00fchrt insbesondere bei extremen Regenereignissen Wasser,          dann n\u00e4mlich, wenn mehr Regen f\u00e4llt, als w\u00e4hrend der Regendauer          auf dem angrenzenden Feld versickern kann.<\/p>\n<p>Dabei sind erfahrungsgem\u00e4\u00df Bachbreiten von 2 m bei einer          Tiefe von 30 cm und einer Flie\u00dfgeschwindigkeit von 0,5 &#8211; 1 m\/s durchaus          vorstellbar.<\/p>\n<p>Der \u201eFeldbach\u201c verf\u00fcgt noch \u00fcber eine weitere          Besonderheit:<\/p>\n<p>Es besteht das Risiko, dass bei Extremregen nicht nur klares Regenwasser          vom Hang in das Wohngebiet flie\u00dft, sondern dass sich kleine Schlammstr\u00f6me          ausbilden k\u00f6nnen, die dann besonders schlammig sind, wenn die Bauern          ihr Feld k\u00fcrzlich pfl\u00fcgten.<\/p>\n<p>Zu Sch\u00e4den kommt es also sekund\u00e4r dadurch, weil das Wohngebiet          \u00fcber keinerlei Schutz gegen diesen Wasserlauf verf\u00fcgt.<\/p>\n<p>In aller Regel sch\u00fctzt man Bebauungsgebiete bei derartigen Situationen          durch ingenieurtechnisch durchdachte Grabensysteme, die das oberfl\u00e4chlich          dem Bebauungsgebiet zuflie\u00dfendes Niederschlagswasser rechtzeitig          abfangen, umleiten oder schadenfrei durchleiten und einem geeigneten Vorfluter          zuf\u00fchren.<\/p>\n<p>Verbunden werden derartige Ma\u00dfnahmen ggf. auch mit Regenr\u00fcckhaltebecken.<\/p>\n<p>Ein derartiges System fehlt offensichtlich in dem Bebauungsgebiet.<\/p>\n<p>Nach Erfahrung des Sachverst\u00e4ndigen kann sich auch bei Extremregen          in aller Regel auf 200 m\u00b2 Rasenfl\u00e4che nicht soviel Wasser sammeln,          um auf dem eigenen Grundst\u00fcck Schaden anzurichten.<\/p>\n<p>Insofern ist auch davon auszugehen, dass grundst\u00fcckseigenes Niederschlagswasser          relativ problemlos auch vor dem Mauersockel der Beklagten abflie\u00dfen          kann.<\/p>\n<p>Man h\u00e4tte den nat\u00fcrlichen Wasserlauf mit zeitweiser Wasserf\u00fchrung          z. B. vorzugsweise in Form eines flachen Grabens durch das Wohngebiet          leiten m\u00fcssen, um ihn z. B. an einen nahe gelegenen Bach anzuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p>Die Betroffenen versuchten nun mit mehr oder weniger erfolgreichen punktuellen          Ma\u00dfnahmen das Problem scheinbar in den Griff zu bekommen.<\/p>\n<p>Scheinbar deshalb, weil es irgendwann einen Regen geben wird, f\u00fcr          dessen oberirdischen Ablauf eine ingenieurtechnische Systeml\u00f6sung          geschaffen werden muss, anderenfalls ist grunds\u00e4tzlich mit weiteren          erheblichen Sch\u00e4den zu rechnen.<\/p>\n<p>Zusammenfassung<\/p>\n<p>Es ist festzustellen, dass auf dem Grundst\u00fcck der Kl\u00e4gerin          3 Arten von Oberfl\u00e4chenwasser anfallen:<\/p>\n<ul>\n<li> Regenwasser von den Dachfl\u00e4chen (wird einer unterirdischen Versickerung            zugef\u00fchrt)<\/li>\n<li> Regenwasser, das auf das Grundst\u00fcck der Kl\u00e4gerin au\u00dfer            auf Dachfl\u00e4chen f\u00e4llt. Auf Grund des erheblichen Anteiles            von Rasen, bezogen auf die Gesamtgrundst\u00fccksfl\u00e4che, geht der            Sachverst\u00e4ndige nach seiner Erfahrung davon aus, dass das Regenwasser,            das auf diese Fl\u00e4che f\u00e4llt, \u00fcberwiegend versickert.<\/li>\n<li> Wasser eines Baches mit zeitweiser Wasserf\u00fchrung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Hier ist nach Erfahrung des Sachverst\u00e4ndigen festzustellen, dass          nur das Wasser eines Baches mit zeitweiser Wasserf\u00fchrung durch den          Mauersockel behindert wird.<\/p>\n<p>Die Wassermengen nach Punkt 1 und 2 d\u00fcrften auch bei Extremregen          an dem Mauersockel vorbei rinnen, ohne Schaden zu verursachen.<\/p>\n<p>Es handelt sich also nach \u201ewasserwirtschaftlicher\u201c Logik          nicht um das Oberfl\u00e4chenwasser des Kl\u00e4gers oder um Oberfl\u00e4chenwasser          vom Grundst\u00fcck des Kl\u00e4gers, sondern um Oberfl\u00e4chenwasser          aus einem nat\u00fcrlichen Wasserlauf.\u00a0Alle o. g. Feststellungen          beruhen auf einer Besichtigung, auf Hinweisen der Parteien und auf Erfahrungen          des Sachverst\u00e4ndigen.<\/p>\n<p>Insgesamt w\u00fcrde der Sachverst\u00e4ndige den Wahrheitswert seiner          Feststellungen als \u201erecht wahrscheinlich\u201c bewerten.\u00a0F\u00fcr          den Fall, dass ein h\u00f6herer Wahrheitswert gew\u00fcnscht wird, oder          dass Zweifel am Gutachten bestehen oder nicht ausger\u00e4umt werden konnten,          w\u00e4re ein interdisziplin\u00e4res Gutachten mit Integration insbesondere          folgendem Sachverstandes notwendig:<\/p>\n<ul>\n<li> Vermessung (Aufnahme des Oberfl\u00e4chenprofils des Feldes und der            betroffenen Grundst\u00fccke (erste Sch\u00e4tzung 10 TDM brutto)<\/li>\n<li> Meteorologisches Gutachten \u00fcber Extremregen und deren Prognose            (erste Sch\u00e4tzung 2 TDM brutto)<\/li>\n<li> Analyse des Oberfl\u00e4chenabflusses nach Menge und Verlauf (erste            Sch\u00e4tzung 10 TDM brutto)<\/li>\n<\/ul>\n<p><a href=\"http:\/\/test.institut-halbach.de\/?did=642#Seitenanfang\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/test.institut-halbach.de\/pic\/bullet\/zurueck.gif\" border=\"0\" alt=\"\" width=\"13\" height=\"13\" \/><\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zur Beachtung! Ableitung oberfl\u00e4chlich ablaufendes Niederschlagswasser Situation &#8211; Problem Das Grundst\u00fcck des Kl\u00e4gers wurde infolge eines Regenereignisses von oberfl\u00e4chlich ablaufenden Wasser durchflossen, so dass ein Schaden entstand. Das oberfl\u00e4chlich ablaufende Wasser nahm seinen Lauf durch ein neues Wohngebiet und stammte im Wesentlichen von einem nahen Feld. Ein weiterer Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer (Beklagte) versuchte sich gegen diesen Wasserlauf [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"footnotes":""},"categories":[184],"tags":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1953"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1953"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1953\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1953"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1953"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1953"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}