{"id":1946,"date":"2010-02-24T17:32:19","date_gmt":"2010-02-24T16:32:19","guid":{"rendered":"http:\/\/www.institut-halbach.de\/?p=1946"},"modified":"2010-02-24T17:32:19","modified_gmt":"2010-02-24T16:32:19","slug":"bewertung-von-maengeln","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/2010\/02\/24\/bewertung-von-maengeln\/","title":{"rendered":"Bewertung von M\u00e4ngeln"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/www.institut-halbach.de\/2010\/02\/grundsaetzliche-hinweise-zur-homepage-www-gerichtsgutachten-de\/\">zur Beachtung!<\/a><\/p>\n<p><strong>Bewertung von M\u00e4ngeln<\/strong><\/p>\n<p>Eine Kanalplanung kann verschiedene M\u00e4ngel aufweisen. Nachfolgend ein Klassifizierungsversuch:<\/p>\n<ul>\n<li> Inhaltliche M\u00e4ngel (z.B. fehlende Dokumentation oder fehlende Nachweise, reine Planungsfehler)<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Formelle M\u00e4ngel (z.B. un\u00fcbliche Gestaltungsweisen, die eine Genehmigung erschweren oder verhindern bzw. Planung im Widerspruch zu Verwaltungsvorschriften)<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> M\u00e4ngel, die sich auf den k\u00fcnftigen Gebrauch und die Kosten der geplanten Investitionen auswirken (zugesicherte Funktion tritt nicht oder nur teilweise ein). Die Wirtschaftlichkeit ist nicht gen\u00fcgend dargestellt, so da\u00df die H\u00f6he des Finanzierungsrisikos nicht hinreichend abgesch\u00e4tzt werden kann, oder es fehlen wichtige Kostenangaben, die im Betriebsfalle entstehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei der Bewertung der Planung analysierte der Sachverst\u00e4ndige nicht die Schuldfrage der einen oder anderen Partei, sondern konzentrierte sich auf die fachlichen Ursachen der M\u00e4ngel.<\/p>\n<p>Es kann durchaus sein, da\u00df Planungsm\u00e4ngel und besonders deren Tragweite bzw. Konsequenzen nicht unbedingt von der Kl\u00e4gerin verursacht wurden oder nur von ihr allein verursacht wurden.<\/p>\n<p>Ein bedeutender Fehler ist auch, da\u00df durch die nun vorliegende gutachterliche Pr\u00fcfung zu sp\u00e4t M\u00e4ngel festgestellt wurden, obwohl dies m\u00f6glicherweise auch rechtzeitiger h\u00e4tte erfolgen k\u00f6nnen. Bei rechtzeitiger Pr\u00fcfung sind bei Feststellung von M\u00e4ngeln eventuelle Konsequenzen nur von geringer Tragweite und relativ einfach zu korrigieren.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Bei der Bewertung wurde durchgehend ber\u00fccksichtigt, da\u00df es sich um die Planung einer kostenintensiven Entw\u00e4sserung einer Siedlung und nicht um die Planung z. B. eines unproblematischen Kanales f\u00fcr eine kleine Stra\u00dfe handelt.<\/span><\/p>\n<p>Bei der Bewertung hat der Sachverst\u00e4ndige grunds\u00e4tzlich hohe Anforderungen gesetzt und ber\u00fccksichtigt, wie eine anspruchsvolle und perfekte Planung zu erarbeiten und zu gestalten ist. Dem Sachverst\u00e4ndigen ist nat\u00fcrlich bewu\u00dft, da\u00df es keine perfekte Planung gibt und auch der Planer abw\u00e4gen mu\u00df, wie weit er den Aufwand treibt.<\/p>\n<p>Die Parteien und ggf. das Gericht m\u00f6gen im Einzelfall selbst Abstriche von den Anforderungen vornehmen. Der Sachverst\u00e4ndige hat in gewissem Ma\u00dfe schematisch &#8222;abgehakt&#8220; und sich dabei aber auch von dem Vorwort der A 101 [18, Seite 3] leiten lassen:<\/p>\n<p>&#8222;Bei der Planung von Neubau-, Sanierungs- oder Erneuerungsma\u00dfnahmen f\u00fcr Entw\u00e4sserungsanlagen ist eine Vielzahl von fachlichen Gesichtspunkten zu ber\u00fccksichtigen. Flie\u00dfen diese nicht von Anfang an &#8211; in dem jeweils erforderlichen Ma\u00dfe &#8211; in die Planungsarbeiten ein, m\u00fcssen Planer, Auftraggeber und Pr\u00fcfbeh\u00f6rde mit erheblicher Mehrarbeit rechnen, die sonst vermeidbar gewesen w\u00e4re. R\u00fcckfragen, Nacherhebungen oder \u00c4nderungen bereits ausgef\u00fchrter planerischer Arbeiten spielen hierbei eine gewichtige Rolle. Die Qualit\u00e4t der Planung zu steigern, ist vorrangiges Ziel des vorliegenden Arbeitsblattes. Im Interesse seiner guten Anwendbarkeit sind die planerischen Gesichtspunkte zu einem erheblichen Teil stichwortartig oder in Form von Checklisten dargestellt. Der Planungsumfang wird nach unterschiedlichen Planungsphasen gegliedert, um f\u00fcr die jeweils notwendigen Entscheidungen und Handlungen aussagef\u00e4hige Ergebnisse zu erhalten.&#8220;<\/p>\n<p>Bei der M\u00e4ngelanalyse konzentrierte sich der Sachverst\u00e4ndige auf solche und vor allem erhebliche M\u00e4ngel, die nach den damals geltenden a.a.R.d.T. oder nach \u00fcblichen Planungsgepflogenheiten (Hinweise der Fachliteratur, Regelwerk der Abwassertechnischen Vereinigung e. V. [ATV]) seiner Ansicht nach zu vermeiden waren.<\/p>\n<p>Zu beachten sind in diesem Zusammenhang die Benutzerhinweise des Arbeitsblattes A 101 [18]:<\/p>\n<p>&#8222;Das vorliegende Arbeitsblatt ist im Rahmen der Ausschu\u00dfarbeit der ATV unter Beachtung des Arbeitsblattes A 400 &#8222;Grunds\u00e4tze f\u00fcr die Erarbeitung des Regelwerkes&#8220; im Regelwerk Abwasser\/Abfall in der Fassung Oktober 1986 erarbeitet worden. Bez\u00fcglich der Anwendung des Regelwerkes enth\u00e4lt Punkt 5 Absatz 1 des A 400 folgende Aussage: Das Regelwerk steht jedermann zur Anwendung frei. Eine Pflicht der Anwendung kann sich aufgrund von Rechtsvorschriften, Vertr\u00e4gen oder sonstigem Rechtsgrund ergeben. Wer es anwendet, hat f\u00fcr die richtige Anwendung im konkreten Fall Sorge zu tragen. Durch das Anwenden des Regelwerkes entzieht sich niemand der Verantwortung f\u00fcr eigenes Handeln. F\u00fcr den Anwender spricht jedoch der Beweis des ersten Anscheines, da\u00df er die erforderliche Sorgfalt beachtet.&#8220;<\/p>\n<p>Nach Bayerlein [12, S. 180] ist f\u00fcr die Beurteilung der Mangelhaftigkeit technischer Leistungen weniger von Bedeutung, ob z.B. eine a.a.R.d.T. oder ein DIN eingehalten wurde, sondern &#8222;das entscheidende Kriterium ist die Gebrauchstauglichkeit und das Vorhandensein der zugesicherten Eigenschaften.&#8220;<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige hat bei seinen <span style=\"text-decoration: underline;\">zusammenfassenden und abschlie\u00dfenden<\/span> Bewertungen diese Pr\u00e4misse beachtet.<\/p>\n<p>Bei der Vielzahl der einzelnen &#8211; hinsichtlich Relevanz und Erf\u00fcllungsgrad &#8211; zu bewertenden Anforderungen war es nicht m\u00f6glich, <span style=\"text-decoration: underline;\">jede einzelne<\/span> der mehreren hundert Anforderungen auch noch auf ihre Auswirkung auf Gebrauchstauglichkeit und das Vorhandensein der zugesicherten Eigenschaften zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<p>Weiterhin ber\u00fccksichtigte der Sachverst\u00e4ndige bei seinen zusammenfassenden und abschlie\u00dfenden Bewertungen, ob das Regelwerk in den entsprechenden Punkten auch tats\u00e4chlich allgemein anerkannt ist und nicht nur &#8222;irgendwo geschrieben steht und kein Mensch sich danach richtet&#8220;.<\/p>\n<p>Hier ist sehr wohl festzustellen, da\u00df die Anwendung des Regelwerkes unterschiedlich gehandhabt wird. Es gibt einige \u00fcberdurchschnittlich sorgf\u00e4ltige Planungen, sehr viele mittelm\u00e4\u00dfige und einige unterdurchschnittliche Planungen.<\/p>\n<p>Die Qualit\u00e4t der Planungen in bezug auf die Anwendung des Regelwerkes wird teils auch von den Kontrollgepflogenheiten der Bauherrn, dem Konkurrenzdruck und der beh\u00f6rdlichen Duldsamkeit sowie deren Qualifikation beeinflu\u00dft. Dabei spielt die beh\u00f6rdliche Pr\u00fcffunktion in ihrer Wirkung auf die Wirtschaftlichkeit und Zweckm\u00e4\u00dfigkeit einer Planung meist nur eine untergeordnete Rolle.<\/p>\n<p>Die Hauptaufgabe der interdisziplin\u00e4ren Pr\u00fcfungsveranlassung liegt beim Bauherrn.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>zur Beachtung! Bewertung von M\u00e4ngeln Eine Kanalplanung kann verschiedene M\u00e4ngel aufweisen. 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