{"id":1944,"date":"2010-02-24T17:28:02","date_gmt":"2010-02-24T16:28:02","guid":{"rendered":"http:\/\/www.institut-halbach.de\/?p=1944"},"modified":"2010-02-24T17:28:02","modified_gmt":"2010-02-24T16:28:02","slug":"zielkonzeptionslose-entwaesserungsplanung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/2010\/02\/24\/zielkonzeptionslose-entwaesserungsplanung\/","title":{"rendered":"&#8222;Zielkonzeptionslose&#8220; Entw\u00e4sserungsplanung"},"content":{"rendered":"<p><strong>&#8222;Zielkonzeptionslose&#8220; Entw\u00e4sserungsplanung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Problem:<\/strong><br \/>\nDer Planer hatte ein Ortsnetz zu planen, f\u00fcr das noch kein Abwasserbeseitigungskonzept vorlag.<br \/>\n<strong><br \/>\nSchlagworte:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li> Wirtschaftlichkeit einer Planung<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Sonderleistungen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Planungsrisiko<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Zusammenfassung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei den M\u00e4ngeler\u00f6rterungen in den folgenden Gliederungspunkten w\u00e4re zu ber\u00fccksichtigen, da\u00df die Planung nicht auf ein abgestimmtes und verteidigtes Abwasserbeseitigungskonzept zur\u00fcckgreifen konnte. Das ist ein gewisser Nachteil f\u00fcr die Kl\u00e4gerin, weil damit die Planungsausgabe erheblich verkompliziert und aufwendiger wird.<br \/>\n<strong><br \/>\nDie optimale und zweckm\u00e4\u00dfige Planungsmethode &#8211; falls im Einzelfall zeitlich realisierbar (!) &#8211; ist folgende Vorgehensweise:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li> Grundlagenermittlung<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Best\u00e4tigen der Grundlagen<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Grunds\u00e4tzliche Variantenuntersuchungen, Abstimmung mit Beh\u00f6rde und Auftraggeber<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Verteidigung und Auswahl der Vorzugsvariante, Abstimmung mit Beh\u00f6rde und Auftraggeber<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Fertigstellen des Abwasserbeseitigungskonzeptes f\u00fcr die Stadt, Status fast Vorplanung<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Vergabe der weiterf\u00fchrenden Planung f\u00fcr ein konkretes Stadtgebiet ab Planungsphase 3; Teilen der Vorplanung f\u00fcr Aktualisierung der Vorplanung; Erf\u00fcllen der restlichen Anforderungen der Leistungsphase 2.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Aktualisierung des Abwasserbeseitigungskonzeptes nach neuen Erkenntnissen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Diese L\u00f6sung hat den Vorteil, da\u00df die grunds\u00e4tzliche planerische L\u00f6sung schon bekannt ist. Die konkrete Aufgabenstellung ergibt sich aus den Festlegungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes f\u00fcr die anstehende Planungsaufgabe.<\/p>\n<p>Der erforderliche Nachweis der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Wirtschaftlichkeit der Planungsaufgabe ist vom Grundsatz her schon erbracht. Der Planer hat nur noch f\u00fcr seine konkrete L\u00f6sung den Nachweis der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Wirtschaftlichkeit und die Abstimmung mit Beh\u00f6rde und Auftraggeber zu erbringen. Das k\u00f6nnten z.B. sein: Nachweis der Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Wirtschaftlichkeit f\u00fcr die Auswahl des Rohrmateriales, genauere Optimierung der Tiefenlage, Betrachtungen des Einzelfalls, ob und wie ein bestimmtes Grundst\u00fcck in die Entw\u00e4sserung des Bebauungsgebiets vorteilhaft zu integrieren ist.<\/p>\n<p><strong>Die Bedeutung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes ist allgemein bekannt. Konzeptionelle Arbeit &#8211; festgelegt im Wasserhaushaltsgesetz &#8211; zwingt auch die Beh\u00f6rde diese in Auflagen umzusetzen:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li> Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Abwasserbeseitigungskonzept des Abwasserzweckverbandes<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Abwasserbeseitigungskonzept des Landkreises<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Abwasserbeseitigungskonzepte der Regierungspr\u00e4sidien<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> &#8230;<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei der Wertung ist zu ber\u00fccksichtigen, da\u00df die Notwendigkeit der konzeptionellen Arbeit &#8211; eine Grundvoraussetzung f\u00fcr die Erzielung abgestimmter und anspruchsvoller Planungsleistungen &#8211; unterschiedlich niveauvoll und unterschiedlich schnell umgesetzt wurde und wird.<\/p>\n<p>Die konzeptionslose Vergabe von einzelnen Planungsleistungen birgt das Risiko, da\u00df die Planung Aufgaben \u00fcbernehmen mu\u00df, die eigentlich eher konzeptioneller Art sind, wobei gestritten werden kann, ob der Bauherr eine konzeptionelle Vorleistung h\u00e4tte erbringen m\u00fcssen. (Auff\u00e4llig bei dem Rechtsstreit ist, da\u00df s\u00e4mtliche Streitpunkte, die die grunds\u00e4tzliche Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Wirtschaftlichkeit (Misch- oder Trennsystem, Sonderentw\u00e4sserung, Art und Weise der Regenwasserr\u00fcckhaltung, Tiefenlage der Kan\u00e4le, Kosten, Umverlegung eines Baches, Leistungsf\u00e4higkeit des Vorfluters) betreffen. Aufgaben sind, welche bei der Erarbeitung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes zu l\u00f6sen sind.)<\/p>\n<p>Andererseits erfordert der Aspekt des fehlenden Abwasserbeseitigungskonzeptes ein besonders vorsichtiges und h\u00e4ufiges Abstimmen der Planung. Das Risiko, eine Planung vorzulegen, die der Bauherr nicht akzeptiert, wird in dem Ma\u00dfe reduziert, wie die Planung in hinreichend viele Etappen gegliedert wird, deren Ergebnisse vor dem Bauherrn zu verteidigen sind.<\/p>\n<p>Wenn ein Bauherr noch keine Vorplanungen und kein Abwasserbeseitigungskonzept gesehen hat, dann besteht ein hohes Ablehnungsrisiko bei einer nicht umf\u00e4nglich abgestimmten Entwurfsplanung.<\/p>\n<p>Die Planungsaufgabe ist bei einer konzeptionslosen Auftragsvergabe ungleich schwieriger und riskanter, als wenn eine verteidigte Abwasserzielplanung der Stadt Falkenstein vorgelegen h\u00e4tte.<\/p>\n<p>Bei der konzeptionslosen Planungsvergabe &#8211; \u00fcbrigens nach der Wende \u00fcberwiegend praktiziert &#8211; besteht auch das Risiko, da\u00df eine beh\u00f6rdliche Genehmigung problematisch wird, weil konzeptionelle Aufgaben noch nicht gel\u00f6st wurden und die Beh\u00f6rde mit Recht Auflagen begr\u00fcndet, die in den Aufgabenbereich eines anspruchsvollen Abwasserbeseitigungskonzeptes geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Erste grunds\u00e4tzliche Variantenuntersuchungen zur prinzipiellen Abwasser- und Regenwasserableitung sind besser als Optimierungsaufgabe bei der Erarbeitung eines Abwasserbeseitigungskonzeptes einzugliedern; kann sich doch im Ergebnis z.B. herausstellen, da\u00df das geplante Bebauungsgebiet wirtschaftlich nicht erschlie\u00dfbar ist, da\u00df die Kosten noch nicht getragen werden k\u00f6nnen und somit Investition und Planung erst dann erfolgen k\u00f6nnen, wenn die Refinanzierung gesichert ist.<\/p>\n<p>Andererseits sind aber die Variantenuntersuchungen zur Abwasser- und Regenwasserableitung f\u00fcr eine risikominimierte Entwurfsplanung unabdingbar. Besonders umfangreiche Variantenuntersuchungen sind Sonderleistungen, die ggf. der Planer vorzuschlagen hat.<\/p>\n<p>Zusammenfassung<\/p>\n<p>Die Beklagte verf\u00fcgte \u00fcber kein Abwasserbeseitigungskonzept. Die Er\u00f6rterung des Mangels ist f\u00fcr die Wertung der Leistungen der Kl\u00e4gerin wichtig.<\/p>\n<p>Das ist weiter bedeutungsvoll, weil insbesondere die grunds\u00e4tzliche Zweckm\u00e4\u00dfigkeit und Wirtschaftlichkeit von Abwasserinvestitionen in einer anspruchsvollen Abwasserbeseitigungskonzeption in den Grundz\u00fcgen zwischen Kommune und Beh\u00f6rde abgekl\u00e4rt sind, bevor es zur Entwurfsplanung kommt.<\/p>\n<p>Nach Vorlage und Akzeptanz eines Abwasserbeseitigungskonzeptes dienen Zweckm\u00e4\u00dfigkeits- und Wirtschaftlichkeitsnachweise mehr einer weiteren Optimierung der Planung und nicht mehr der Beantwortung grunds\u00e4tzlicher Fragen.<\/p>\n<p>Es ist somit auch von geringerer Tragweite, wenn derartige Nachweise fehlen, unvollst\u00e4ndig oder wenig anspruchsvoll sind.<\/p>\n<p>Diese Bewertung der Konsequenzen ist eine juristische Frage, die die Aufgabe des Sachverst\u00e4ndigen \u00fcbersteigt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8222;Zielkonzeptionslose&#8220; Entw\u00e4sserungsplanung Problem: Der Planer hatte ein Ortsnetz zu planen, f\u00fcr das noch kein Abwasserbeseitigungskonzept vorlag. 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