{"id":1922,"date":"2010-02-24T16:32:22","date_gmt":"2010-02-24T15:32:22","guid":{"rendered":"http:\/\/www.institut-halbach.de\/?p=1922"},"modified":"2010-02-24T16:32:22","modified_gmt":"2010-02-24T15:32:22","slug":"fachlich-methodische-maengel-in-einem-gerichtsgutachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/2010\/02\/24\/fachlich-methodische-maengel-in-einem-gerichtsgutachten\/","title":{"rendered":"Fachlich methodische M\u00e4ngel in einem Gerichtsgutachten"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fachlich methodische M\u00e4ngel &#8211; Fallbeispiel<\/p>\n<p>Bewertung des Gerichtsgutachtens durch eine parteigutachterliche Stellungnahme<br \/>\n(Auszug &#8211; Parteigutachten)<\/strong><\/p>\n<p>Einf\u00fchrung in die Problematik<\/p>\n<p><strong>Inhalt der parteigutachterlichen Stellungnahme:<\/strong><\/p>\n<p>Beweisbeschluss 1 &#8211; Wirkungsgrad Rechenwerk<br \/>\nBeweisbeschluss 2 &#8211; Konstruktion Rechenwerk<br \/>\nBeweisbeschluss 3 &#8211; Betriebskosten &#8211; Wasserverbrauch<br \/>\nBeweisbeschluss 9 &#8211; Bodensatz im Belebungsbecken<br \/>\nBeweisbeschluss 10 &#8211; Auslegung des R\u00fchrwerkes<br \/>\nBeweisbeschluss 11 &#8211; hydraulische Kapazit\u00e4t &#8211; Lamellenabscheider<br \/>\nBeweisbeschluss 12 &#8211; Reinigung der Versickerungsbeete<br \/>\nBeweisbeschluss 13 &#8211; Dauer der Reinigung der Versickerungsbeete<br \/>\nBeweisbeschluss 14 &#8211; Schwimmschlamm<br \/>\nBeweisbeschluss 19 &#8211; Fett im Versickerungsbecken<br \/>\nBeweisbeschl\u00fcsse 23-26 &#8211; M\u00e4ngel der Anlage<br \/>\nZusammenfassung<\/p>\n<p><strong>Gegenstand des Gerichtsgutachtens<\/strong><\/p>\n<p>Im vorliegenden Fallbeispiel hatte ein Gerichtsgutachter die Beweisbeschl\u00fcsse nicht oder nicht korrekt beantwortet.<\/p>\n<p>Die folgenden Seiten veranschaulichen die Argumentation und Bewertungsmethodik im Rahmen einer parteigutachterlichen Stellungnahme der Antragstellerin.<\/p>\n<p>Es handelt sich um ein selbstst\u00e4ndiges Beweissicherungsverfahren haupts\u00e4chlich \u00fcber verfahrenstechnische M\u00e4ngel einer Kl\u00e4ranlage.<\/p>\n<p>Der \u00c4rger mit diesem Gerichtsgutachten w\u00e4re nicht entstanden, wenn der Sachverst\u00e4ndige<\/p>\n<ul>\n<li> jede Beweisaufgabe f\u00fcr sich beantwortet h\u00e4tte, und wenn die<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li> Beweise nach den Regeln der Logik sowie ausschlie\u00dflich auf der Grundlage von beweisbaren Tatsachen erbracht worden w\u00e4ren.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Beweisbeschluss 1 &#8211; Wirkungsgrad Rechenwerk<\/p>\n<p>Beweisaufgabe 1<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Das Rechenwerk zur Abscheidung der Feststoffe verhindert nicht, dass grobe Teile bis in den Schlammbeh\u00e4lter und sogar in die Versickerungsbeete gelangen.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Ergebnis des Gerichtssachverst\u00e4ndigen<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige bleibt den Beweis schuldig. Im Gutachten gibt es keine Aussage dar\u00fcber, bzw. es wird kein Beweis gef\u00fchrt.<br \/>\nDiese Aufgabe ist nicht gel\u00f6st.<\/p>\n<p><strong>Bewertung des Ergebnisses<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige h\u00e4tte feststellen m\u00fcssen, ob das Rechenwerk zur Abscheidung der Feststoffe tats\u00e4chlich nicht verhindert, dass grobe Teile bis in den Schlammbeh\u00e4lter und sogar in die Versickerungsbeete gelangen.<\/p>\n<p>Zum Beispiel w\u00e4re durch einen Siebversuch \u00fcber einen gewissen Zeitraum der Wirkungsgrad der Rechenanlage nachvollziehbar und zweifelsfrei zu ermitteln gewesen.<\/p>\n<p>Der Beweisbeschluss h\u00e4tte letztendlich mit &#8222;ja&#8220; oder &#8222;nein&#8220; beantwortet werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Beweisbeschluss 2 &#8211; Konstruktion Rechenwerk<\/p>\n<p>Beweisaufgabe 2<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Das Rechenwerk ist so konstruiert, dass Feststoffe in die innere Mechanik des Rechenwerkes gelangen und dort Besch\u00e4digungen hervorrufen k\u00f6nnen.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Ergebnis des Gerichtssachverst\u00e4ndigen<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige bleibt den Beweis schuldig. Im Gutachten gibt es keine Aussage dar\u00fcber. Diese Aufgabe ist nicht gel\u00f6st.<\/p>\n<p><strong>Bewertung des Ergebnisses<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige h\u00e4tte sich mit der Konstruktion und Funktionsweise des Rechenwerkes auseinandersetzen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Auch dieser Beweisbeschluss h\u00e4tte letztendlich mit &#8222;ja&#8220; oder &#8222;nein&#8220; beantwortet werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Beweisbeschluss 3 &#8211; Betriebskosten &#8211; Wasserverbrauch<\/p>\n<p>Beweisaufgabe 3<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Es fallen au\u00dferordentliche Betriebskosten in Form eines hohen Wasserverbrauchs dadurch an, dass der Korb der Rechenwerktrommel mit hohem Wasserdruck ges\u00e4ubert werden muss.&#8220;<br \/>\n<strong><br \/>\nErgebnis des Gerichtssachverst\u00e4ndigen<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige teilt auf Seite 26 [2] mit:<\/p>\n<p>&#8222;Es entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik, da\u00df Siebkorbanlagen mit Selbstreinigungsanlagen und regelm\u00e4\u00dfig auch mit station\u00e4r angeordneten Hochdrucksp\u00fcleinrichtungen (ca. 4-5 bar) zum Freisp\u00fclen der Ablagerungen ausgestattet werden. In einer Vielzahl der eingebauten Anlagen werden Brauchwasseranlagen zur Minderung des Wasserverbrauches installiert. Laut Schreiben der Antragsgegnerin zu 1.) vom 3.12.1999 hat der Antragsteller die Installation einer Brauchwasseranlage abgelehnt.<\/p>\n<p>Im Rahmen der Gew\u00e4hrleistungspr\u00fcfung ist auf jeden Fall die Funktion der ausreichenden Siebkorbfreisp\u00fclung zu pr\u00fcfen und festzustellen. Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung hat der Unterzeichner keine Funktionsbeeintr\u00e4chtigung und damit M\u00e4ngelfeststellung treffen k\u00f6nnen.&#8220;<\/p>\n<p>Nur: Der Sachverst\u00e4ndige bleibt den Beweis schuldig. Er beantwortet nicht die Beweisaufgabe. Diese Aufgabe ist nicht gel\u00f6st.<\/p>\n<p><strong>Bewertung des Ergebnisses<br \/>\n<\/strong><br \/>\nDas es den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, dass Siebkorbanlagen mit Selbstreinigungsanlagen und regelm\u00e4\u00dfig auch mit station\u00e4r angeordneten Hochdrucksp\u00fcleinrichtungen (ca. 4 &#8211; 5 bar) zum Freisp\u00fclen der Ablagerungen ausgestattet werden, mag wohl stimmen. Nicht sachverst\u00e4ndigen Parteien oder gar dem Gericht ist ein solches Wissen jedoch nicht vorauszusetzen.<\/p>\n<p>Allein dadurch aber, dass der Sachverst\u00e4ndige dies niederschreibt wird kein Beweis erbracht. Hier sind die Quellen offenzulegen. (DIN-Vorschriften, ATV-Regelwerk, Literaturnachweise, Zitate, Rechercheergebnisse&#8230;)<\/p>\n<p>Fallen nun au\u00dferordentliche Betriebskosten in Form eines hohen Wasserverbrauchs dadurch an, dass der Korb der Rechenwerktrommel mit hohem Wasserdruck ges\u00e4ubert werden muss?<\/p>\n<p><strong>Beweisbeschluss 9 &#8211; Bodensatz im Belebungsbecken<\/p>\n<p>Beweisaufgabe 9<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Der Ablauf aus dem Belebungsbecken erfolgt erst ab einer H\u00f6he von ca. 2 m, weil die Ansaugvorrichtung verl\u00e4ngert und nach oben verlegt wurde. Dadurch setzen sich Feststoffanteile und Restschlamm am Boden ab. Als Folge wird das im unteren Bereich befindliche R\u00fchrwerk beeintr\u00e4chtigt. Im Belebungsbecken bildet sich ein immer st\u00e4rkerer Bodensatz.&#8220;<br \/>\n<strong><br \/>\nErgebnis des Gerichtssachverst\u00e4ndigen<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige teilt auf Seite 29 &#8211; 30 [2] mit:<\/p>\n<p>&#8222;Die Heterogenit\u00e4t der Kommunalabw\u00e4sser, die wechselnden und nicht selten au\u00dferordentlich starken Abwasserzufl\u00fcsse und die Verschiedenartigkeit der mit den Abw\u00e4ssern transportierten Medien f\u00fchren in der Kl\u00e4rbetriebspraxis h\u00e4ufiger zu \u00dcberlastungen auch ordnungsgem\u00e4\u00df bemessener und installierter Abwasserbehandlungsanlagen.<\/p>\n<p>Im Kl\u00e4rbetriebsalltag werden immer wieder Stofftransporte durch Kl\u00e4rwerksbauten und F\u00f6rderanlagen hindurch beobachtet, die physikalisch nicht erkl\u00e4rbar scheinen. Im langj\u00e4hrigen Kl\u00e4rbetrieb kommt es daher regelm\u00e4\u00dfig in vielen Kl\u00e4rbecken zu einem Absetzen von Feststoffen in str\u00f6mungstechnisch beg\u00fcnstigten Absetzbereichen. Diese sind im Zuge anstehender Grundreinigungs- und -unterhaltungsarbeiten zu reinigen und zu beseitigen (Turnus ca. 3 bis 5 Jahre).<\/p>\n<p>Die Verl\u00e4ngerung des Belebungsbeckenablaufes mit einer Belebtschlammentnahme ca. 2 m \u00fcber der Beckensohle ist keine unzul\u00e4ssige Ver\u00e4nderung des Abwasserflusses. Das Anaerob- und das Belebungsbecken sind gem\u00e4\u00df Bauvertrag und mit der im Leistungsverzeichnis Los 2, Seite 38f abverlangten Garantieerkl\u00e4rung der Antragsgegnerin zu 1.) als ablagerungsfreie bzw. volldurchmischte Becken zu errichten und zu betreiben. Als Mindestsohlgeschwindigkeit sind 0,3 m\/s zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Der Nachweis unzul\u00e4ssiger bzw. \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Feststoffablagerungen ist durch den Antragsteller konkret zu f\u00fchren. Der Unterzeichner sieht in der Kl\u00e4ranlage&#8230; keine Beeintr\u00e4chtigung der installierten Umw\u00e4lzeinrichtungen durch \u00fcberm\u00e4\u00dfige Feststofftransporte und -ablagerungen.&#8220;<\/p>\n<p>Nur: Der Sachverst\u00e4ndige bleibt auch diesen Beweis schuldig. Diese Aufgabe ist nicht gel\u00f6st.<\/p>\n<p><strong>Bewertung des Ergebnisses<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige trifft keine Feststellungen, ob sich durch die Verlegung des Ablaufes sich Feststoffanteile und Restschlamm am Boden absetzen.<\/p>\n<p>Er trifft keine Feststellungen, ob als Folge das im unteren Bereich befindliche R\u00fchrwerk beeintr\u00e4chtigt wird.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige stellt auch nicht fest, ob sich im Belebungsbecken ein immer st\u00e4rkerer Bodensatz bildet.<\/p>\n<p>Diese Feststellungen lassen sich durch \u00fcbliche Messungen mit verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Aufwand schnell durchf\u00fchren.<\/p>\n<p>Warum wurden die erforderlichen Messungen den Parteien nicht vorgeschlagen?<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige verkennt seine Verantwortung f\u00fcr die L\u00f6sung des Beweisbeschlusses v\u00f6llig, wenn er formuliert:<\/p>\n<p>&#8222;Der Nachweis unzul\u00e4ssiger bzw. \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Feststoffablagerungen ist durch den Antragsteller konkret zu f\u00fchren.&#8220;<\/p>\n<p>F\u00fcr die Beweissicherung, Tatsachenfeststellung und Tatsachenwertung ist der Sachverst\u00e4ndige zust\u00e4ndig. Er ist verpflichtet durch geeignete Methoden nachpr\u00fcfbar festzustellen, ob es nun unzul\u00e4ssige bzw. \u00fcberm\u00e4\u00dfige Feststoffablagerungen im Belebungsbecken gibt oder nicht.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige schreibt weiter:<\/p>\n<p>&#8222;Der Unterzeichner sieht in der Kl\u00e4ranlage&#8230; keine Beeintr\u00e4chtigung der installierten Umw\u00e4lzeinrichtungen durch \u00fcberm\u00e4\u00dfige Feststofftransporte und -ablagerungen.&#8220;<\/p>\n<p>Das ist keine Antwort auf den Beweisbeschluss.<\/p>\n<p>Welche Beweise kann der Sachverst\u00e4ndige f\u00fcr seine Wertung vorlegen?<\/p>\n<p><strong>Beweisbeschluss 10 &#8211; Auslegung des R\u00fchrwerkes<\/p>\n<p>Beweisaufgabe 10<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Das R\u00fchrwerk im Belebungsbecken ist so ausgelegt, dass die vollst\u00e4ndige Durchmischung erfolgt. Die Ausf\u00fchrung entspricht dem Stand der Technik. Die H\u00f6he des Schlammabzuges hat mit den Anlagerungen nichts zu tun.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Ergebnis des Gerichtssachverst\u00e4ndigen<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige fasst die Beantwortung der Beweisbeschl\u00fcsse 9 und 10 zusammen.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige bleibt den Beweis schuldig. Diese Aufgabe ist nicht gel\u00f6st.<\/p>\n<p><strong>Bewertung des Ergebnisses<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige trifft keine Feststellungen, ob das R\u00fchrwerk im Belebungsbecken so ausgelegt ist, dass die vollst\u00e4ndige Durchmischung erfolgt.<\/p>\n<p>Der Beweis w\u00e4re u. a. durch eine Messung der Sohlgeschwindigkeit am Beckenboden zu erbringen gewesen.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige trifft keine Feststellungen dar\u00fcber, wie er zu der Auffassung kommt, dass die Ausf\u00fchrung dem Stand der Technik entspricht.<\/p>\n<p>Er h\u00e4tte den Stand der Technik als Anforderung mit Quellenangaben beschreiben m\u00fcssen, die technischen Parameter der R\u00fchrvorg\u00e4nge im Belebungsbecken feststellen und die Tatsachen mit den Anforderungen vergleichen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Diese Beweisf\u00fchrung fehlt also auch hier.<\/p>\n<p>Ebenso bleibt der Sachverst\u00e4ndige den Beweis schuldig, wieso er zu der Feststellung kommt, dass die H\u00f6he des Schlammabzuges mit den Anlagerungen nichts zu tun hat.<\/p>\n<p><strong>Beweisbeschluss 11 &#8211; hydraulische Kapazit\u00e4t &#8211; Lamellenabscheider<\/p>\n<p>Beweisaufgabe 11<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;\u00dcber die Lamellenabscheider gelangt Schlamm in die Versickerungsbecken, sobald mehr als ca. 45% der angegebenen Kapazit\u00e4t der F\u00f6rdermenge pro Stunde erreicht wird.&#8220;<\/p>\n<p><strong>Ergebnis des Gerichtssachverst\u00e4ndigen<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige beantwortet die Beweisbeschl\u00fcsse 11 &#8211; 14 zusammenh\u00e4ngend und kommt zu der Auffassung, dass diese durch die vorstehenden Analysen und Bewertungen hinreichend erkl\u00e4rt sind. Darauf wird im Weiteren noch einzugehen sein.<\/p>\n<p>Der Beweisbeschluss 11 wurde nach Auffassung der Antragstellerin nicht beantwortet.<\/p>\n<p>Hier geht es darum Beweis zu f\u00fchren, ob Schlamm \u00fcber die Lamellenabscheider in die Versickerungsbecken gelangt, sobald mehr als ca. 45 % der angegebenen Kapazit\u00e4t der F\u00f6rdermenge pro Stunde erreicht wird.<\/p>\n<p>Hat das nun etwas mit der F\u00f6rdermenge zu tun oder nicht?<\/p>\n<p>Die Beweisf\u00fchrung kann vorzugsweise durch Messungen erfolgen, in dem festgestellt wird, ob bei \u00dcberschreitung von 45 % der angegebenen Kapazit\u00e4t der F\u00f6rdermenge pro Stunde tats\u00e4chlich Schlamm in die Versickerungsbeete gelangt.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich ist die Sensibilit\u00e4t andere Prozessparameter mit zu analysieren. Auch eine komplexe Ursachenforschung ist erforderlich.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem w\u00e4ren Betrachtungen \u00fcber die Verweilzeit des R\u00fccklaufschlammes im Lamellenabscheider notwendig und vieles mehr.<\/p>\n<p>Dererlei Untersuchungen bleibt der Sachverst\u00e4ndige schuldig.<\/p>\n<p>Ein Gerichtsgutachten sollte auch so gefasst werden, dass Gericht und Anw\u00e4lte die fachlichen Zusammenh\u00e4nge und die Problematik erkennen k\u00f6nnen und nicht darauf angewiesen sind, dem Gerichtssachverst\u00e4ndigen blindlings zu vertrauen. Es muss auch leicht m\u00f6glich sein, dass ein anderer Sachverst\u00e4ndiger ohne R\u00e4tselraten die Beweisf\u00fchrung nachvollziehen und \u00fcberpr\u00fcfen kann.<\/p>\n<p>Solche Erl\u00e4uterungen werden im Gutachten vermisst und man muss schon Experte sein, um in manchen Passagen erraten zu k\u00f6nnen, worauf der Sachverst\u00e4ndige seine Meinung gr\u00fcndet, obwohl diese nicht Gegenstand des Beweisbeschlusses ist.<\/p>\n<p>Die nachfolgenden Hinweise dienen der Erl\u00e4uterung des Gerichtes, worum es in dem Beweisbeschluss 11 &#8211; deren L\u00f6sung f\u00fcr die Antragstellerin von zentraler Bedeutung ist &#8211; eigentlich geht:<\/p>\n<p>Die Kommunen sind als Abwasserbeseitigungspflichtige f\u00fcr die Reinigung der Abw\u00e4sser verantwortlich.<\/p>\n<p>F\u00fcr den erforderlichen Reinigungsumfang gibt es gesetzliche Anforderungen.<\/p>\n<p>Werden die Anforderungen nicht erf\u00fcllt, dann macht sich die Kommune strafbar.<\/p>\n<p>Das besondere der Kl\u00e4ranlage&#8230; besteht darin, dass die Abw\u00e4sser nicht in ein oberirdisches Gew\u00e4sser, sondern in das Grundwasser eingeleitet werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Einleitung des gereinigten Abwassers gibt es 2 Versickerungsbecken.<\/p>\n<p>Diese Becken bestehen aus einem Sandfilter, der die Aufgabe hat, Spuren von Feststoffen zur\u00fcckzuhalten und insgesamt eine problemlose Versickerung zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>Der Kardinalfehler&#8230; besteht nun darin, dass in den 2 Sandfiltern nicht Spuren von Feststoffen zur\u00fcckgehalten werden, sondern derartige Mengen von Schlamm in den Versickerungsbeeten landen, dass der Schlamm dicht bis unter den Wasserspiegeln der Versickerungsbeete steht.<\/p>\n<p>Der Schlamm fault und damit gelangen Gew\u00e4sserschadstoffe in das Grundwasser.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem verstopft der Schlamm die Poren des Sandfilterbeckens, so dass die Versickerungsleistung dramatisch zur\u00fcckgeht.<\/p>\n<p>Nicht auszudenken, wenn die Kl\u00e4ranlage in ein oberirdisches Gew\u00e4sser einleiten w\u00fcrde.<\/p>\n<p>Es ist nicht Wesensmerkmal einer Kl\u00e4ranlage Schlamm in Gew\u00e4sser abzuleiten. Zust\u00e4ndig f\u00fcr das Zur\u00fcckhalten des Schlammes ist ein Kl\u00e4ranlagenteil &#8211; die Nachkl\u00e4rung.<\/p>\n<p>Im Fall der Kl\u00e4ranlage&#8230; wurde &#8211; um Kosten zu sparen &#8211; ein spezielles Nachkl\u00e4rungssystem &#8211; der Lamellenabscheider realisiert.<\/p>\n<p>Hierbei handelt es sich um ein kompaktes kompliziertes Bauwerk das offensichtlich ungen\u00fcgend leistungsf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige ist der Meinung, dass die Leistung der Nachkl\u00e4rung auch vom Schlammabsetzverhalten des belebten Schlammes beeinflusst wird.<\/p>\n<p>Schlechte Absetzeigenschaften r\u00fchren meist von der seit Jahrzehnten bekannten &#8222;Krankheit&#8220; des Belebtschlammes dem s. g. Bl\u00e4hschlamm her. Also ein bekanntes Ph\u00e4nomen, das relativ h\u00e4ufig auftritt und zahlreiche Ursachen haben kann.<\/p>\n<p>Auf Bl\u00e4hschlamm im gewissen Rahmen muss man sich einstellen, denn es kann nicht sein, dass Kl\u00e4ranlagen, bei den geringsten Bl\u00e4hschlammmerkmalen dramatischen Schlammabtrieb verzeichnen.<\/p>\n<p>Bei anderen Kl\u00e4ranlagen f\u00fchrt Bl\u00e4hschlamm nicht dazu, dass tonnenweise Schlamm in Gew\u00e4sser eingeleitet wird.<\/p>\n<p>(Eine Ursache mag darin liegen, dass Kl\u00e4ranlagen der Gr\u00f6\u00dfenordnung wie &#8230; mit automatischen Einrichtungen zur Entfernung von Schwimmschlamm ausger\u00fcstet sind und dass derartige Kl\u00e4ranlagen \u00fcber konventionelle Nachkl\u00e4rbecken verf\u00fcgen.)<\/p>\n<p>Worin liegt nun das Problem? Die Beweisf\u00fchrung bleibt der Sachverst\u00e4ndige schuldig.<\/p>\n<p>Fehlt m\u00f6glicherweise eine automatische Schwimmschlammber\u00e4umung? Oder weisen Parallelplattenabscheider prinzipiell (im wahrsten Sinne des Wortes) ein bedeutend gr\u00f6\u00dferes Risiko des Schlammabtriebes bei Bl\u00e4hschlamm gegen\u00fcber konventionellen Nachkl\u00e4rbecken auf?<\/p>\n<p>K\u00f6nnte es sein, dass Bl\u00e4hschlamm &#8211; der ja bekannterma\u00dfen ein extrem leichter Schlamm ist &#8211; die Haftreibung auf den Parallelplatten nicht zu \u00fcberwinden vermag und damit m\u00f6glicherweise schlechter oder in Parallelplatten so gut wie \u00fcberhaupt nicht sedimentiert, als Schlamm der in konventionellen Nachkl\u00e4rbecken sich einfach und relativ ungehindert am Boden nur absetzen braucht?<\/p>\n<p>Und &#8211; f\u00fcr den Fall, dass Bl\u00e4hschlamm vorliegt &#8211; wie lange brauchen die R\u00fccklaufschlammpumpen, um den R\u00fccklaufschlamm aus der Nachkl\u00e4rung zu entfernen? Welche Eindickzeiten sind einhaltbar?<\/p>\n<p>Was f\u00fcr Ergebnisse hatte der Sachverst\u00e4ndige bei der \u00dcberpr\u00fcfung der Bemessung der Nachkl\u00e4rung? Verf\u00fcgt die Nachkl\u00e4rung \u00fcber Bemessungsreserven? Ist die Bemessung der Nachkl\u00e4rung korrekt? Waren die Bemessungsans\u00e4tze korrekt? Gibt es Abweichungen zwischen Bemessung und Praxisbetrieb?<\/p>\n<p>Alles Fragen, die im Rahmen der Beweisbeschl\u00fcsse 11-14 zu l\u00f6sen gewesen w\u00e4ren.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige schreibt weiter zu dem Beweiskomplex auf Seite 37 seines Gutachtens:<\/p>\n<p>&#8222;Die Nachweise sind, soweit dieses noch nicht erfolgt ist, durch die Antragsgegnerin zu 1.) zu erarbeiten und durch die Antragsgegnerin zu 2.) fachtechnisch zu pr\u00fcfen. Gegebenenfalls erforderliche \u00c4nderungen sind zu veranlassen.&#8220;<\/p>\n<p>&#8230;und delegiert damit unzul\u00e4ssig seine Aufgaben und Pflichten an die Parteien.<\/p>\n<p>Die Antragstellerin w\u00e4re sofort bereit gewesen dem Gerichtssachverst\u00e4ndigen alle entsprechenden Unterlagen zu \u00fcbergeben und Unterst\u00fctzung zu leisten, so er sie fordert.<\/p>\n<p><strong>Bewertung des Ergebnisses<\/strong><\/p>\n<p>Der Beweisbeschluss 11 wurde nicht beantwortet.<\/p>\n<p><strong>Beweisbeschluss 12 &#8211; Reinigung der Versickerungsbeete<\/p>\n<p>Beweisaufgabe 12<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Weil Schlamm bis in die Versickerungsbeete gelangt, m\u00fcssen die Becken geleert und die Kiesschicht ausgetauscht werden, da der sich absetzende Schlamm die Versickerungswege verstopft. Dies ist etwa alle vier Monate erforderlich. Bei den Versickerungsbeeten zwei und drei muss vor dem Kiesaustausch per Hand die Elektroheizung herausgenommen werden&#8230;&#8220;<\/p>\n<p><strong>Ergebnis des Gerichtssachverst\u00e4ndigen<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige beantwortet die Beweisaufgabe nicht.<\/p>\n<p><strong>Beweisbeschluss 13 &#8211; Dauer der Reinigung der Versickerungsbeete<\/p>\n<p>Beweisaufgabe 13<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Ungef\u00e4hr alle zwei Wochen muss Schlamm, der sich nicht, wie vorgesehen im Lamellenabscheider abgesetzt hat, sondern auf der Wasseroberfl\u00e4che schwimmt, manuell entfernt werden.&#8220;<br \/>\n<strong><br \/>\nErgebnis des Gerichtssachverst\u00e4ndigen<\/strong><\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige beantwortet die Beweisaufgabe ebenfalls nicht.<\/p>\n<p><strong>Beweisbeschluss 14 &#8211; Schwimmschlamm<\/p>\n<p>Beweisaufgabe 14<\/strong><\/p>\n<p>&#8222;Ist die Entstehung von Schwimmschlamm auf der Nachkl\u00e4rung allgemein \u00fcblich? Kann dieser durch die installierten Lamellenkl\u00e4rer mittels dem Schwimmschlammabzug manuell abgezogen werden? Liegt ein Mangel nicht vor?&#8220;<\/p>\n<p><strong>Ergebnis des Gerichtssachverst\u00e4ndigen<\/strong><\/p>\n<p>Der Beweisbeschluss 14 besteht aus 3 Fragen.<\/p>\n<p>Die Beantwortung der Frage<\/p>\n<p>&#8222;Ist die Entstehung von Schwimmschlamm auf der Nachkl\u00e4rung allgemein \u00fcblich ?&#8220;<\/p>\n<p>bleibt der Sachverst\u00e4ndige schuldig.<\/p>\n<p>Bei der Frage:<\/p>\n<p>&#8222;Kann dieser (der Schwimmschlamm) durch die installierten Lamellenkl\u00e4rer mittels dem Schwimmschlammabzug manuell abgezogen werden?&#8220;<\/p>\n<p>ging es darum festzustellen, ob dies zuverl\u00e4ssig m\u00f6glich ist, denn die Kl\u00e4ranlage ist nur stundenweise besetzt.<\/p>\n<p>Wenn also w\u00e4hrend der Abwesenheit gr\u00f6\u00dfere Schlammmengen anfallen, dann ist in der Regel niemand da, um den Schlamm zu entfernen.<\/p>\n<p>Der manuelle Schwimmschlammabzug f\u00fchrt damit zu einem unzul\u00e4ssigen und vermeidbaren Risiko einer Gew\u00e4sserverschmutzung, so die Auffassung der Antragstellerin.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich &#8211; Der Sachverst\u00e4ndige beantwortet die Beweisaufgabe ebenfalls nicht.<\/p>\n<p><strong>Beweisbeschluss 19 &#8211; Fett im Versickerungsbecken<\/p>\n<p>Beweisaufgabe 19<br \/>\n<\/strong><br \/>\n&#8222;In der Kl\u00e4ranlage gibt es keinen separaten Fettabscheider, so da\u00df Fettpartikel bis in die Versickerungsbeete gelangen. Der zur Fettabsonderung vorgesehene, kombinierte Sand- und Fettabscheider arbeitet unzureichend.&#8220;<\/p>\n<p>Ergebnis des Gerichtssachverst\u00e4ndigen<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige schreibt u.a.:<\/p>\n<p>&#8222;Bei regelm\u00e4\u00dfig nachgewiesenen Fettablagerungen in den Versickerungsbecken der Kl\u00e4ranlage *** ergeben sich allerdings weitergehende Veranlassungen, die in der Rundsandfanganlage und im Lamellenabscheider installierten Schwimmstoffabzugsvorrichtungen auf Wirksamkeit und zu gew\u00e4hrleistende Abscheideleistungen zu \u00fcberpr\u00fcfen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Unterzeichner mit Verweis auf die nachstehenden Ausf\u00fchrungen keinen Mangel mit einer Verpflichtung zur Nachr\u00fcstung erkennen.&#8220;<br \/>\n<strong><br \/>\nBewertung des Ergebnisses<\/strong><\/p>\n<p>Der Kern des Beweisbeschlusses<\/p>\n<p>&#8222;Der zur Fettabsonderung vorgesehene, kombinierte Sand- und Fettabscheider arbeitet unzureichend.&#8220;<\/p>\n<p>wird vom Gerichtssachverst\u00e4ndigen nicht beantwortet.<\/p>\n<p>Erforderlich w\u00e4ren z. B. Messungen des Wirkungsgrades des Fettabscheiders gewesen.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige teilt mit:<\/p>\n<p>&#8222;Bei regelm\u00e4\u00dfig nachgewiesenen Fettablagerungen in den Versickerungsbecken der Kl\u00e4ranlage *** ergeben sich allerdings weitergehende Veranlassungen, die in der Rundsandfanganlage und im Lamellenabscheider installierten Schwimmstoffabzugsvorrichtungen auf Wirksamkeit und zu gew\u00e4hrleistende Abscheideleistungen zu \u00fcberpr\u00fcfen.&#8220;<\/p>\n<p>Genau das ist Aufgabe des Gerichtssachverst\u00e4ndigen. Warum hat er sie nicht gel\u00f6st?<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige schreibt weiter:<\/p>\n<p>&#8222;Zum jetzigen Zeitpunkt kann der Unterzeichner mit Verweis auf die nachstehenden Ausf\u00fchrungen keinen Mangel mit einer Verpflichtung zur Nachr\u00fcstung erkennen.&#8220;<\/p>\n<p>Woraus leitet der Sachverst\u00e4ndige die Erkenntnis ab, wo er doch den Wirkungsgrad des Fettabscheiders weder gemessen noch die Bemessung \u00fcberpr\u00fcft hat, er aber andererseits formuliert, dass es &#8222;regelm\u00e4\u00dfig nachgewiesene Fettablagerungen in den Versickerungsbecken&#8220; wohl gibt.<\/p>\n<p>Auch wenn es f\u00fcr die Antragstellerin kontraproduktiv ist &#8211; selbst den Beweis, dass es &#8222;regelm\u00e4\u00dfig nachgewiesene Fettablagerungen in den Versickerungsbecken&#8220; gibt bleibt der Sachverst\u00e4ndige schuldig.<\/p>\n<p>Allein dadurch, dass ein Sachverst\u00e4ndiger etwas schreibt, entsteht noch lange kein Beweis.<\/p>\n<p><strong>Beweisbeschl\u00fcsse 23-26 &#8211; M\u00e4ngel der Anlage<\/p>\n<p>Beweisaufgaben 23-26<\/strong><\/p>\n<p>23. &#8222;Stellen die festgestellten Zust\u00e4nde M\u00e4ngel der Kl\u00e4ranlage dar? Worauf sind die M\u00e4ngel der Kl\u00e4ranlage zur\u00fcckzuf\u00fchren? Liegt ein Versto\u00df gegen die anerkannten Regeln der Baukunst vor?<br \/>\n24. Sind Ursache der Funktionsst\u00f6rungen planerische oder handwerkliche Fehler? Wer ist f\u00fcr die Funktionsst\u00f6rungen technisch verantwortlich? Welche handwerklichen oder planerischen M\u00e4ngel liegen vor?<br \/>\n25. Sind die M\u00e4ngel in der Anlage zu beheben? Welche Ma\u00dfnahmen sind erforderlich, um die M\u00e4ngel zu beheben?<br \/>\n26. Welche Kosten sind f\u00fcr eine fachgerechte M\u00e4ngelbeseitigung erforderlich?&#8220;<\/p>\n<p><strong>Bewertung des Ergebnisses<\/strong><\/p>\n<p>Da die Beweisaufgaben zum gro\u00dfen Teil nicht beantwortet wurden oder weil keine Beweise erbracht wurden, muss logischerweise auch die M\u00e4ngelbewertung und M\u00e4ngelzuordnung und der ermittelte Aufwand zur M\u00e4ngelbeseitigung \u00fcberwiegend fehlerhaft oder unvollst\u00e4ndig sein.<\/p>\n<p><strong>Zusammenfassung<\/strong><\/p>\n<p>Zahlreiche Beweisbeschl\u00fcsse wurden nicht beantwortet oder es wurden im Gutachten keine Beweise gef\u00fchrt.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend muss die Antragstellerin feststellen, dass der Sachverst\u00e4ndige m\u00f6glicherweise fachlich, wie auch methodisch bez\u00fcglich der Beweiserbringung \u00fcberwiegend \u00fcberfordert war\/ist.<\/p>\n<p>Es besteht die Vermutung, dass der Sachverst\u00e4ndige f\u00fcr die L\u00f6sung zahlreicher Beweisbeschl\u00fcsse nicht \u00fcber die erforderliche besondere Fachkunde verf\u00fcgt, weil naheliegende Untersuchungen und L\u00f6sungen nicht verfolgt wurden.<\/p>\n<p>Die unterschiedlichen Bestallungsbezeichnungen durch den Gerichtssachverst\u00e4ndigen lassen Fragen entstehen.<\/p>\n<p>Die Antragstellerin bezweifelt auf Grund der Art und Weise des vorgelegten Gutachtens und der unklaren Bestallung des Gerichtssachverst\u00e4ndigen, dass dieser die nicht beantworteten Beweisbeschl\u00fcsse durch Nachbesserung \u00fcberzeugend zu l\u00f6sen vermag.<\/p>\n<p>Das Gericht m\u00f6ge bitte pr\u00fcfen, ob der Sachverst\u00e4ndige in den Beweisaufgaben 1-5, 9-21 und teilweise Beweisbeschluss 25, soweit es die Beweisbeschl\u00fcsse 6-9 nicht betrifft, sein Bestallungsgebiet \u00fcberschritten hat.<\/p>\n<p>Die Antragstellerin beantragt daher, dass der Sachverst\u00e4ndige nachweist, \u00fcber welche besondere Fachkunde er tats\u00e4chlich verf\u00fcgt, in welcher Weise seine besondere Sachkunde gepr\u00fcft wurde und f\u00fcr welche Fachgebiete er von und von wem er tats\u00e4chlich bestellt wurde.<\/p>\n<p>Die Antragsstellerin hat nicht nur erhebliche Zweifel an der besonderen Sachkunde des Gerichtssachverst\u00e4ndigen die Abwasserreinigung (Technik und Verfahren der Abwasserbehandlung) betreffend, wie nun im Einzelnen nachgewiesen wird. Sie muss auch feststellen, dass der Sachverst\u00e4ndige offensichtlich \u00fcber nicht hinreichende Kenntnisse verf\u00fcgt, wie ein Beweisbeschluss methodisch zu l\u00f6sen bzw. wie ein Beweis zu f\u00fchren ist.<\/p>\n<p>Infolge des nachgewiesenerma\u00dfen \u00fcberwiegend mangelhaften Gutachtens beantragt die Antragsstellerin den Aufwand des Gerichtssachverst\u00e4ndigen nur zu &#8230; % zu verg\u00fcten.<\/p>\n<p>Der Antragstellerin ist durch das mangelhafte Gutachten ein Schaden infolge Zeitverzug durch verz\u00f6gerte Probleml\u00f6sung entstanden.<\/p>\n<p>F\u00fcr die nun eintretende Verz\u00f6gerung trifft den Gerichtssachverst\u00e4ndigen die Schuld, weil er die L\u00f6sung von Beweisbeschl\u00fcssen \u00fcbernommen hat, ohne diese zu beantworten und f\u00fcr deren L\u00f6sung er offensichtlich nicht \u00fcber die besondere Sachkunde verf\u00fcgte.<\/p>\n<p>Dies wurde mit der vorliegenden umfangreichen Bewertung nachgewiesen.<\/p>\n<p>Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es Pflicht des Gerichtssachverst\u00e4ndigen gewesen w\u00e4re f\u00fcr den Fall, dass er Beweisbeschl\u00fcsse nicht auf Anhieb zu l\u00f6sen vermag, den Parteien Methoden vorzuschlagen, die zur L\u00f6sung der Beweisbeschl\u00fcsse erforderlich sind. \u00dcber daraus ggf. entstehenden Mehraufwendungen f\u00fcr die Anwendung spezieller Mess- und Untersuchungsmethoden oder eines umfangreicheren Beobachtungsaufwandes durch den Gerichtssachverst\u00e4ndigen, h\u00e4tte gesondert befunden werden m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Es h\u00e4tte dem Gerichtssachverst\u00e4ndigen auch freigestanden zu erkl\u00e4ren, dass er f\u00fcr die L\u00f6sung der entsprechenden Beweisbeschl\u00fcsse \u00fcber keine besondere Sachkunde verf\u00fcgt. Das unterlie\u00df er aber in den entsprechenden F\u00e4llen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fachlich methodische M\u00e4ngel &#8211; Fallbeispiel Bewertung des Gerichtsgutachtens durch eine parteigutachterliche Stellungnahme (Auszug &#8211; Parteigutachten) Einf\u00fchrung in die Problematik Inhalt der parteigutachterlichen Stellungnahme: Beweisbeschluss 1 &#8211; Wirkungsgrad Rechenwerk Beweisbeschluss 2 &#8211; Konstruktion Rechenwerk Beweisbeschluss 3 &#8211; Betriebskosten &#8211; Wasserverbrauch Beweisbeschluss 9 &#8211; Bodensatz im Belebungsbecken Beweisbeschluss 10 &#8211; Auslegung des R\u00fchrwerkes Beweisbeschluss 11 &#8211; hydraulische [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"om_disable_all_campaigns":false,"_monsterinsights_skip_tracking":false,"footnotes":""},"categories":[11],"tags":[],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1922"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1922"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1922\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1922"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1922"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1922"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}