{"id":1920,"date":"2010-02-24T16:27:59","date_gmt":"2010-02-24T15:27:59","guid":{"rendered":"http:\/\/www.institut-halbach.de\/?p=1920"},"modified":"2010-02-24T16:27:59","modified_gmt":"2010-02-24T15:27:59","slug":"gerichtssachverstaendiger-mit-fragwuerdiger-bestellung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.gerichtsgutachten.de\/index.php\/2010\/02\/24\/gerichtssachverstaendiger-mit-fragwuerdiger-bestellung\/","title":{"rendered":"Gerichtssachverst\u00e4ndiger mit fragw\u00fcrdiger Bestellung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Unklare Bestellung &#8211; Fallbeispiel<\/p>\n<p>Beispiel aus der Praxis<\/strong><\/p>\n<p>Ein Sachverst\u00e4ndiger machte unterschiedliche Angaben \u00fcber sein Bestallungsgebiet.<\/p>\n<p>Die Beweisbeschl\u00fcsse, die zu beantworten waren, betrafen \u00fcberwiegend die Verfahrenstechnik von Kl\u00e4ranlagen.<\/p>\n<p>Es besteht der Verdacht, dass der Gerichtssachverst\u00e4ndige Beweisfragen beantwortete bzw. zu beantworten versuchte, die sein Bestallungsgebiet nicht betrafen.<\/p>\n<p><strong>Dazu folgende Argumentation der Kl\u00e4gerin (Zitat)<\/strong><\/p>\n<p>Besondere Sachkunde des Sachverst\u00e4ndigen:<\/p>\n<p>Die Antragstellerin hat nach Vorlage des Gerichtsgutachtens Bedenken, ob die Sachkunde des Gerichtssachverst\u00e4ndigen f\u00fcr die Beweisaufgaben tats\u00e4chlich im vorgeschriebenen \u00fcberdurchschnittlichen Ma\u00dfe nachgewiesen wurde.<\/p>\n<p>Der Sachverst\u00e4ndige ist \u00f6.b.u.v. Sachverst\u00e4ndiger f\u00fcr Sch\u00e4den an Geb\u00e4uden, so ist es dem Kopfbogen zu entnehmen.<\/p>\n<p>Irritation entsteht, wenn man sich den Stempelaufdruck des Sachverst\u00e4ndigen auf Blatt x des Gutachtens anschaut. Danach ist der Sachverst\u00e4ndige \u00f6ffentlich bestellt und vereidigt f\u00fcr Erdbau sowie Bodenmechanik, nicht Sachverst\u00e4ndiger f\u00fcr Geb\u00e4udesch\u00e4den. Was stimmt denn nun? Oder trifft gar beides zu?<\/p>\n<p>Bayerlein [1] (S. 23) f\u00fchrt aus:<\/p>\n<p>&#8222;<em>Da der Sachverst\u00e4ndige in aller Regel ein Spezialist auf einem bestimmten Ausschnitt eines beruflichen T\u00e4tigkeitsfeldes ist, gen\u00fcgt zur Aus\u00fcbung der Sachverst\u00e4ndigent\u00e4tigkeit nicht die allgemein von einem Angeh\u00f6rigen dieses Berufes erwartete Sachkunde.<\/p>\n<p>Erforderlich ist eine <strong>besondere<\/strong> Sachkunde, die den Sachverst\u00e4ndigen als in hohem Ma\u00dfe geeignet erscheinen l\u00e4\u00dft, Fachfragen auf dem jeweiligen Gebiet zu beantworten.<\/p>\n<p>Da der Sachverst\u00e4ndige in der Lage sein mu\u00df, die Arbeiten und Leistungen anderer Fachleute zu beurteilen und sich mit den Gegenargumenten auseinanderzusetzen hat, mu\u00df er \u00fcber <strong>\u00fcberdurchschnittliche Fachkenntnisse<\/strong> verf\u00fcgen.<\/p>\n<p>Sein Fachwissen mu\u00df herausragen. Er darf seinem Gutachten nur solche Lehrmeinungen und Untersuchungsmethoden zugrundelegen, die in den ma\u00dfgebenden Fachkreisen allgemein und zweifelsfrei als richtig und zuverl\u00e4ssig anerkannt sind (vgl. Jessnitzer\/Frieling, RdNr.295).<\/p>\n<p>Bei Abweichungen von einer von mehren in seiner Wissenschaft vertretenen Auffassung, die zu einem anderen Ergebnis f\u00fchren w\u00fcrde, mu\u00df er dies deutlich werden lassen.<\/p>\n<p>Es versteht sich von selbst, da\u00df der Sachverst\u00e4ndige nur dann Spezialist sein kann, wenn er eine <strong>fachspezifische Ausbildung und ausreichende praktische Erfahrungen<\/strong> hat&#8230;.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Es ist auf Grund des Erkenntnisfortschrittes zu heutiger Zeit zunehmend unm\u00f6glich nicht nur ein Sachgebiet geschweige denn mehrere Sachgebiete gleichzeitig allumfassend zu beherrschen.<\/p>\n<p>Der Trend zur Spezialisierung und Splittung ist bei den Sachverst\u00e4ndigen die Reaktion auf den gro\u00dfen Erkenntnisfortschritt.<br \/>\nEs ist unverst\u00e4ndlich, dass der Gerichtssachverst\u00e4ndige nicht nur vom Fachgebiet &#8222;Sch\u00e4den an Geb\u00e4uden&#8220; und vom Fachgebiet &#8222;1 und 2 &#8222;, sondern au\u00dferdem vom Fachgebiet &#8222;Abwasserreinigung&#8220; \u00fcberdurchschnittliche Fachkenntnisse haben soll, in dem Umfang, wie es die Anforderungen f\u00fcr einen \u00f6.b.u.v. Sachverst\u00e4ndigen nach Bayerlein sein sollen.<\/p>\n<p>Ein derartiges Universalwissen war nur zu Goethes Zeiten vorstellbar, als in den Wissenschaftszweigen weniger tiefsch\u00fcrfende Erkenntnisse vorlagen.<\/p>\n<p>Antrag an das Gericht:<\/p>\n<p>Die Antragstellerin beantragt daher, dass der Sachverst\u00e4ndige nachweist, \u00fcber welche besondere Fachkunde er tats\u00e4chlich verf\u00fcgt, in welcher Weise seine besondere Sachkunde gepr\u00fcft wurde und f\u00fcr welche Fachgebiete er von und von wem er tats\u00e4chlich bestellt wurde.<\/p>\n<p>Die Antragsstellerin hat nicht nur erhebliche Zweifel an der besonderen Sachkunde des Gerichtssachverst\u00e4ndigen die Abwasserreinigung (Technik und Verfahren der Abwasserbehandlung) betreffend, wie nun im Einzelnen nachgewiesen wird.<\/p>\n<p>Sie muss auch feststellen, dass der Sachverst\u00e4ndige offensichtlich \u00fcber nicht hinreichende Kenntnisse verf\u00fcgt, wie ein Beweisbeschluss methodisch zu l\u00f6sen bzw. wie ein Beweis zu f\u00fchren ist.<\/p>\n<p>usw.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unklare Bestellung &#8211; Fallbeispiel Beispiel aus der Praxis Ein Sachverst\u00e4ndiger machte unterschiedliche Angaben \u00fcber sein Bestallungsgebiet. 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