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Haftungseinschränkung für die Verwertung von Gutachten nach den IfS-Informationen 4/1999

By Dipl.-Ing. (FH) Uwe Halbach | Gutachterfehler

Haftungseinschränkung für die Verwertung von Gutachten Nach den IfS-Informationen 4/1999 des Institutes für Sachverständigenwesen ist folgendes bei der gutachterlichen Vertragsgestaltung und beim Gutachtenaufbau zu beachten: Zu Beginn eines Gutachtens ist der Inhalt und der Umfang des gutachterlichen Auftrages präzise zu beschreiben und einzugrenzen. Informationen des Auftraggebers sowie die verwendeten Unterlagen, auf denen das Gutachten beruht, [&hellip