Gutachten über Ursachen von Überflutungen und Rückstauereignisse

Dipl.-Ing. (FH) Uwe Halbach | Gerichtsgutachten
21. Februar 2011 um 13:15 Uhr

Probleme mit Rückstau, Einstau, Überstau und Überflutung?

Lassen Sie uns also aus Ihrem Problem eine gemeinsame Aufgabe machen, bei deren Lösung wir Sie gerne unterstützen möchten.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 03761-5266 oder 5267

Meist wird Frau Felkel, unsere Sekretärin Ihr Telefonat oder Ihre E-Mail an box@institut-halbach.de entgegen nehmen bzw. weiterleiten.

Zu den o.g. Themen liegen langjährige Erfahrungen vor, die  sich in zahlreichen Gerichts- und Parteigutachten ua. für folgenden Gerichte, Kommunen  und Verbände wiederspiegeln:

  • Stadt Bornheim
  • Landgericht Schweinfurt
  • Amtsgericht Leipzig
  • Landgericht Dresden
  • Amtsgericht Guben
  • Amtsgericht Fürstenwalde
  • Amtsgericht Chemnitz
  • Wasserverband „Saale-Fuhne- Ziehte“

Aktuell arbeite ich an Gerichtsgutachten  für die Gerichte

  • Amtsgericht Chemnitz
  • Landgericht Meiningen
  • OLG Dresden

Bewertungen der Rückstau- oder Überflutungsursachen übernehme in der Regel ich selbst in meiner Eigenschaft als ö.b.u.v. Sachverständiger für Abwasserbeseitigung.

Weitere Hinweise sind im Thesaurus der Homepage (rechte Tabellenseite) unter „Überflutung/Rückstau“ zu finden.

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