Erfahrungssätze ein problematisches Beweismittel

Dipl.-Ing. (FH) Uwe Halbach | Beweisbeschlüsse, Beweismethoden, Mängelvermeidung
9. Februar 2011 um 14:52 Uhr

„Erfahrungssätze machen genau besehen ausschließlich Aussagen über bekannte Tatsachen. Auf Erfahrungssätze gestützte Schlüsse auf unbekannte Tatsachen (Induktionsschlüsse) sind eigentlich nicht zulässig, denn ein unbekanntes Einzelereignis kann früher gemachten Erfahrungen immer zuwiderlaufen .“
Siehe hierzu: Erfahrungssatz